Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 18 (1862)
- Issue
- 1-2 (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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rensche Comitö mit den gedachten Herren nichts zu thun hat. ES war daher leicht von Hrn. Br. Frankl, ein europäisches Comite vorzufchlagen, viel schwieriger, wenn überhaupt möglich, diesen Vorschlag zu verwirklichen. Wir haben aber das Gemälde noch zu vervollständigen." Wir kehren noch einmal in unfern Welttheil zurück, um noch einen oder zwei andere Punkte zu erwähnen. Die Beschneidung wurde bisher als ein wesentliches Stück des JudenthumS angesehen, und die Fälle waren selten, wo Jemand Jude war oder sein wollte, der die Beschneidung seiner Kinder unterließ. Im Jahr 1855 kam noch ei« Artikel in der aüg. Ztg. des Judenth. vor, in welchem der jüdische Religionslehrer Prof. Dr. Saalschütz scharf gerügt wurde, weil er sein Amt nicht recht verwalte, die Beschneidung in seiner Gemeine unterlassen werde u. s. w. Der betreffende Artikel der Judenzeitung sagt dann: „Fern liegt uns vorläufig jedes nähere Eingehen über die Stellung des Vorstandes und der Gemeinde zu ihrem Religionskehrer, wir wollen jedoch einerseits Hrn. Prof. Dr. Saakschütz veranlassen, uns ans dem betretenen Wege ohne Umschweife zu belehren, und andererseits den sonst auf dem Felde der Wissenschaft anerkannten Gelehrten, seiner Begriffsverwirrung halber bedauernd, einer Pflicht Nachkommen, welche Moses lehrt Buch 5, Kap. 13- 9." Die Stelle heißt: Du sollst ihn erwürgen, deine Hand soll die erste über ihn fein, daß man ihn tödte, und darnach die Hand des ganzen Volks. So schrieb und urtheilte die allg. Ztg. d. Judenth. 1855. Wie ist es jetzt? In Nr. 37 derselben Zeitung von 1861 lesen wir dagegen S. 531 Folgendes aus Hamburg: „In politischer Beziehung und in Hinsicht auf die innere Organisation der Gemeinde hat das Jahr nichts Neues geliefert, auch nicht im Cuktur-Departement. Die Beschneidung wird von der ganzen Klaffe, die überhaupt die Eeremonien nicht beobachtet, immer mehr unterlassen und wenn die Prediger gerufen werden, um in den Privathäufern statt dessen ein Gebet zu verrichten, so dürfen sie es schon wegen Koneh razuz lo jischbör rc. nicht immer verweigern. Daß sich hieraus auch noch ein nachgeäffter Ritus — von denen wir leider schon viel zu viele haben — entwickeln möchte, ist