Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 17 (1861)
- Issue
- 11-12 (1861)
- Date
- 1861-01-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2554541-2554709-2554716--03590-2559494- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
169 „ Wir haben nichts dagegen, finden es vielmehr ganz angemessen, daß das Andenken an die Märtyrer unsres Glaubens erhalten bleibe, nicht um Haß daraus zu ziehen, sondern Glaubenstreue, und im Bewußtsein zu erhalten, welche Opfer unfern Vätern der Bestand unserer Religion gekostet hät. Man möge daher das Gebet o’omn äs immerhin beibehalten, aber nur bis zu den Worten ’pHX -ist» oy — der folgende Theil, der nur Rachegedanken enthält, und Schriftwvrte aus dem Zusammenhänge reißt, mag verschwinden." Ob, wie die Anfanßsworte des eben angeführten Artikels sagen, das „Jüdische Volksblatt zu keiner Polemik bestimmt" ist/ lasse ich, nach den im Vorhergehenden gegebenen Auszügen-dahin gestellt sein; aber die naive Bemerkung, daß die jüdische „Religion überhaupt jeden Akt der Rache verwirft," veranlaßt mich doch zu einem bescheidenen Zweifel über die Richtigkeit derselben, wenngleich der Verfasser zum Beweise dieser Richtigkeit eine Stelle aus Moses anführt. Meines Wissens stammen die „Rachegebete" der jüdischen Synagoge, wenigstens zum Theil, aus einer Zeit, in welcher die Christen wohl von den Juden, keineswegs aber die Juden von den Christen verfolgt wurden, wie z. B. das bekannte Rachegebet, das nach talmudischen Berichten schon Gamaliel durch Samuel den Kleinen gegen die Christen anfertigen ließ. Wenn es daher wahr wäre, was der Schreiber des angeführten Artikels sagt, daß die jüdische Religion überhaupt jeden Akt der Rache verwerfe, was spricht derselbe für ein Urtheil über die jüdische Religion aus, wie sie seit beinahe 2000 Jahren besteht, in welcher Zeit diese Rachegebete unausgesetzt gebetet worden sind? Und wenn nun auch von Seiten des „Jüdischen Volksblatkes" der Vorschlag gemacht wird, diese Gebete zu entfernen, haben denn die jüdischen Gemeinden Deutschlands, Polens, Galiziens u. s. w. ihre Zustimmung schon gegeben? Die Richtigkeit der Behauptung des Verfassers, daß in der jüdischen Religion „jeder Akt der Rache verworfen" werde, muß aber schon sehr stark in Zweifel gezogen werden, wenn man die von demselben angeführte Beweisstelle ansieht; denn dieselbe lautet 3. Mos. 19,18 also: Du sollst nicht rachgierig sein, noch Zorn halten