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Dibre Emeth · 1861-01-01 · 9-10 (1861) · page 7

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
17 (1861)
Issue
9-10 (1861)
Date
1861-01-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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135 schungSgebetS gegen die „Abtrünnigen" wurde zugleich noch folgendes Gesetz festgestellt: „die unmittelbare Unterbrechung eines BorbeterS in seinen Functionen und sofortige Entfernung vom Betpulte der Synagoge (nn’n) erfolgt, wenn er beim öffentlichen Vortrage deS gedachten „Verwünschungsgebetes" in der festgesteüten Formel einen Fehler begangen, nicht aber wegen eines Formfehlers in den anderen liturgischen Benedictions-Formeln. Denn ein Formfehler der ersteren Art läßt schließen, daß der Vorbeter selbst zu den Abtrünnigen gehört." Aber dieses aus dem allgemein verbreiteten Verdacht entstandene Gesetz wurde nicht für die erste Zeit der Ausbreitung des Christenthums allein verfaßt, sondern bis zur jetzigen Zeit nimmt das gedachte Gesetz im Coder seine Stelle ein, nach dessen Vorschrift noch jetzt zu verfahren ist'). Ein anderes Beispiel möge ebenfalls den Beweis liefern, wie leicht ein Jude den Verdacht, ein Anhänger Christi zu sein, auf fich lenken kann, obgleich kein Beweis oder.nur Verdacht, daß er die Taufe empfangen habe, vorliegt. So heißt es in der Mischna und im Coder 2); „Weigert sich ein Vorbeter, in bunten Gewändern vor das Betpult bei dem öffentlichen Gottesdienst zu treten, so darf er es auch nicht in weißen; will er es nicht in Sandalen/ so darf er es auch nicht barfuß". Der Talmud führt als Grund an, weil man bei solcher Weigerung befürchten müsse, daß er vom Chriftenthum inficirt sei, oder, wie Raschi diese Stelle erklärt, „weil die Christen auf dergleichen Dinge zu achten pflegen". Wir haben bis jetzt nachgewiesen, daß der Gebrauch des Wortes ivvv in die früheste Zeit des Christenthums fällt, und daß dessen Bedeutung eine Abtrünnigkeit im Allgemeinen: ohne specielle Beziehung auf Taufe, bezeichnet, und damit die erste Frage erledigt. Suchen wir nun unsere oben bemerkte Frage sä 8 zu beantworten. In den Zeiten der Abfassung der Mischna und des Talmuds hat sich derselbe Sprachgebrauch erhalten. Im Talmud wird ursprünglich selbst ein Jude, der dies oder jenes der Speisegesetze, *) Berachoth fol. 29, a. *) Tractat Megillah fol. 24.

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