Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 16 (1860)
- Issue
- 11-12 (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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165 „ offene Zeugniß" gelesen hat, im Stande sein, irgend einen andern Grund für dieses „Zusammentreten zu einer besonderen Gemeinschaft" zu entdecken, als der in den Worten enthalten ist: „daß es unter der milden und freundlichen Regierung in diesem hochbegünstigten Lande einem Jeden gestattet ist Gott nach Gewissen und Ueberzeugung zu dienen." Ist aber hierin der Grund enthalten, so hat sich die ganze Richtung schon selbst das Urtheil gesprochen. Dies Urtheil wird bestätigt, wenn es in einem folgenden Satze heißt: „In Anbetracht ferner, daß es ein in der ganzen heiligen Schrift gelobtes Bestreben ist, sobald Jemand den Gottesdienst auf die reine Grundlage der göttlichen Einsetzung zurückzuführen trachtet, und daß Jedermann verpflichtet ist, die Wahrheit, so viel sie ihm aus dem göttlichen Worte klar geworden ist, zu bekennen." Das „offene Zeugniß" kann nicht sagen, es sei ein in der heil. Schrift gelobtes Bestreben, neue, freie Kirchen zu bilden, denn damit würde es dem Worte Gottes Hohn sprechen; sondern man begnügt sich zu sagen: „den Gottesdienst auf die reine Grundlage der göttlichen Einsetzung zurückzuführen;" heißt denn aber das neue Kirchen bilden? Das „offene Zeugniß" beginnt mit den Worten: „In Anbetracht, daß wir schon längst in der peinlichen Lage gewesen, an dem hier zu Lande bestehenden Gottesdienst nicht mit vollem Herzen Theil nehmen zu können, weil wir denselben als mit Menschensatzungen verunstaltet ansehen müssen." Das eben erwähnte schon zeigt, daß die „freie Kirche" auch nicht von Menschensatzungcn frei ist. Es dürfte nicht schwer sein, in den 19 Sätzen noch manche andere Menschensatzung nachzuweisen, wir wollen nur auf den 9. Punkt Hinweisen, der also läutet: „Im neuen Testament bleibt eine Sabbath-Ruhe für das Volk Gottes; der Ruhetag am siebenten Tage, den Gott von Anbeginn geheiligt (1 Mos. 2), ist von den vom heil. Geist erleuchteten Aposteln, wie es sich hinlänglich aus der heiligen Schrift ergiebt, zum ewigen Andenken der in der Auferstehung Jesu am ersten Tage ' der Woche vollendeten neuen Schöpfung auf diesen Tag verlegt worden, welcher somit gradezu des Herrn Tag genannt wird. Off. Joh. 1, 6." Aus welchen Stellen der heiligen Schrift „ergiebt es sich" denn so „hinlänglich," daß der Ruhetag am siebenten Tage