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Dibre Emeth · 1860-01-01 · 5-6 (1860) · page 22

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
16 (1860)
Issue
5-6 (1860)
Date
1860-01-01
Page
– (sequence 22)
Language
German
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86 tikel habe doch einer Cichorienfabrik" in seiner Nähe „sehr geschadet" und „auf Aufforderung dieser Fabrik" habe er sich mit einem andern Herrn Rabbiner „an Ort und Stelle nach genauer Prüfung durch den Augenschein überzeugt, daß die dort bereitete Cichorie durchaus mit irgend einem animalischen Fett nicht in Berührung kommen darf, da sie sonst ungenießbar würde." Daß die Juden in Galizien, so wie die in Rußland und Polen, die bekanntlich von den Reformjuden Deutschlands sehr verachtet werden, weil sie noch auf einer solchen Bildungsstufe stehen, auf der sie das Gesetz Mosis als ein göttliches anerkennen, ohne dse Vorschriften deffelben erst einer Prüfung durch Verstand, Herz und Geschichte zu unterwerfen, die daher auch wohl noch ein enges Gewiffen haben und sich strenge nach dem Ceremonial- Gesetz richten, Gewiffensscrupel über den Gebrauch des Cichoriens hegen und aufwerfen, nachdem sich das Gerücht verbreitet, er sei mit Schweinefett zubereitet: das finden wir ganz in der Ordnung und können einen solchen Ernst nur loben. Daß auch der orthodoxe Rabbiner Tiktin hier in Breslau (siehe Nro. 1 der allg. Z. d. I. 1868 S. 15, 16), freilich wie es scheint, auch nur in Folge der Aufforderung „der hiesigen Cichorien-Fabrikanten" ein von einem Chemiker und ihm selbst unterschriebenes und mit seinem Siegel versehenes Zeugniß ausstellt, „daß die Cichorien der hiesigen Fabrikanten untersucht und dieselben ohne Beimischung irgend einer fremden Substanz gesunden" worden sind: kann uns eben so wenig befremden, denn auch dieser Rabbiner will ja mit seiner Partei noch beim Alten verharren und das Gesetz Mosis gelten laAn. Daß aber der Herr Rabbiner Dr. Ehr. die Behauptung von einer Beimischung von Schweinefett so „lächerlich" findet und doch in aller Würde und Gravität seines Amtes in Verbindung mit einem andern Rabbiner eine „genaue Prüfung" anstellt, nach derselben ein „vom Rabbiner- Collegium bekräftigtes in hebräischer und deutscher Sprache gedrucktes Gutachten" ausgehen läßt, weniger freilich wohl zur Beruhigung der Gewiffen als vielmehr um dem fernern Schaden und Verlust der Fabrik durch verminderten Absatz vorzubeugen, das ist charakteristische Gewissenhaftigkeit. Auf der höchsten Stufe derselben aber steht Herr vr.Ph. Er hat hier ein gar enges Gewissen; er giebt stch eine

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