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Dibre Emeth · 1859-01-01 · 6-7 (1859) · page 7

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Journal
Dibre Emeth
Volume
15 (1859)
Issue
6-7 (1859)
Date
1859-01-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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87 kommen, auch nach dem zehnten Glied; warum werden VerS 7. nur die Edomiter für Brüder Israels erklärt, die Israel nicht für Greuel halten soll? Warum dürfen dagegen die Egypter VerS 8. erst im dritten Glied in die Gemeine des Herrn kommen? Wenn nach der Lehre Mosis und des Alten Testaments Ein Recht und Ein Gesetz für Alle im Lande sein soll und also auch, wie Herr Ph. noch besonders hervorhebt, keine Knecht- oder Leibeigenschaft .— denn Ph. sagt: „nur dem Ewigen sollt Ihr Knechte sein," — wie kommt es denn, daß 3 Mos. 25 , 39—46. gesagt ist, wenn ein Israelit verarmt und sich als Knecht seinem Bruder verkauft, so soll er sechs Zahre dienen, bis zum Halljahr, aber nicht als Leibeigener, 5 Mos. 15, 12; dagegen aber: Willst du leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her find, von den Gästen, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen, dieselben sollt ihr zu eigen haben, und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch, zum Eigenthum für und für, die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israels, soll keiner des andern herrschen mit der Strenge—? warum hat denn Israel auch unter den Christen von den Christen Leibeigene, Sklaven genommen? In der jüdischen Zeitschrift: „Wiener Mittheilungen" heißt es Nr. 3. von 1859 in einem Artikel über: „die Juden in Frankreich:" „da damals der Gebrauch der Sklaven noch in Europa war, so gab es auch deren in Frankreich. Der Kaiser Constantius hatte es zwar den Juden verboten, christliche Sklaven zu halten; dies galt aber nur im östlichen Reiche, im westlichen hielt man sich an die Verordnung des Kaisers Honorius, der es den Juden erlaubte, christliche Sklaven zu halten, mit dem Beding, daß diese nicht an der Ausübung ihrer Religion verhindert würden. Die Juden hielten auch in Frankreich christliche Sklaven, nachdem die römische Gewalt bereits daselbst zerstört war. In den Concilien, die zu Orleans in den Jahren 538 und 541 stattfanden, wurden mehrere strenge Verfügungen gegen die Juden in Betreff dieser Angelegenheit getroffen." Wenn die heilige Schrift Ein Recht für Alle im Lande lehrt, warum heißt es denn 5 Mos. 23, 19. 29: du sollst

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