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Dibre Emeth · 1859-01-01 · 6-7 (1859) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
15 (1859)
Issue
6-7 (1859)
Date
1859-01-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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85 Israel unter unS; daß man nämlich nicht wähne, Israel könne den Namen uuserS hochgelobten Herrn und Heilandes schmähen und lästern, weil sie ihn nicht als ihren Gott und Herrn und Messias anerkennen. Nein, da steht es in ihrem eigenen göttlichen Gesetzbuch! Es soll einerlei Recht unter euch sein. Man wird demnach auch aus dieser Stelle nicht folgern können, daß der Fremde wie der Einheimische, d. h. der Heide wie der Israelit im Lande Israel -alle Privilegien und Vorrechte und Vortheile genossen habe. Man durfte ihn nicht unbestraft verletzen, weder an seiner Person noch an seinem Vermögen; aber er durfte sich auch nicht unjerstehen, das Heilige zu lästern oder Jemand zu verletzen. Er genoß Schutz und Sicherheit. Ein Mehreres ist unmöglich aus dieser Stelle abzuleiten. Aber Schutz und Sicherheit genießt doch Israel, wenn auch nicht volle Emancipativn. Daß oft und viel dagegen gesündigt wird, wollen wir nicht in Abrede stellen; da wird aber auch ein jeder Christ seine Sünde tragen, wie Israel seine Sünde tragen mußte, so oft sie die Gebote ihres Gottes übertraten. Handeln nun also diese Stellen oder auch nur eine einzige von einer allgemeinen politischen, bürgerlichen, oder kosmopolitischen Gleichstellung und Berechtigung des Fremden mit dem Einheimischen? Keinesweges. Das herausfordernde Geschrei, das man mit den biblischen Worten: „Einerlei Recht" bei allen Gelegenheiten von Seiten der Reformjuden sich nicht entblödet immer von Neuem zu erheben, ist nur ein eben so lautes und wiederholtes Zeugniß entweder von ihrer eigenen gänzlichen Unbekanntschaft mit der Bibel, oder von ihrer muthwilligen und frevelhaften Verdrchung, von ihrer „tendenziösen Verfälschung" der heiligen Schrift. Denn die einfachen klaren Worte zeugen vielmehr von dem graden Gegentheil desselben, was die Resormjuden mit denselben wollen. Wem es daher einigermaßen um „Wahrheit und Recht" zu thun ist, der nehme doch eine hebräische oder deutsche Bibel zur Hand, lese die angeführten Stellen im Zusammenhänge nach und urtheile dann, ob vr. Ph's. Behauptung von dem Einerlei Recht für Alle etwas Anderes ist als ein Hirngespinnst. Wir könnten hier diesen Punkt schließen; denn die Frage, ob ein Fremdling, der weder

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