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Dibre Emeth · 1859-01-01 · 4-5 (1859) · page 31

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
15 (1859)
Issue
4-5 (1859)
Date
1859-01-01
Page
– (sequence 31)
Language
German
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79 brachten die Sache vor den Fürsten und die Consular-Agenten und verlangten die Zusammensetzung einer gemischten und unparteiischen Commisston, die. sich ausmachen und die Sache an Ort und Stelle untersuchen solle. Die Regierung weigerte sich, dem Gesuche ihre Zustimmung zu geben, aber die Consuln waren entschieden für dasselbe. Ihrer britischen Majestät General-Konsul, Herr R. Colquhoun, war unermüdlich, um diesen vernünftigen Vorschlag zur Ausführung zu bringen , und ruhte nicht eher in seinen Bemühungen, bis die Commisston beschlossen wurde, und die Bevollmächtigten ernannt und zum Handeln beauftragt waren. Herr Gonesco, der Sections-Chef im Ministerio des Innern, als Bevollmächtigter der wallachischenRegierung, HerrGradowiez, der französische Consular Dragomann, als Bevollmächtigter für das französische, britische, sardinische und holländische Consulat, und Herr I. Silber, preußischer Consular-Kanzler, als Bevollmächtigter für das preußische und russische Consulat, bildeten die Commission. Zwei Juden, untergeordnete Beamte der beiden letztgenannten Consulate, wurden als Gehülfen beigegeben. Ihrer britischen Majestät General-Consul, der meine Neigung anticipirte, fragte mich, ob ich mitgehen wollte und fügte hinzu, daß er sich freuen würde, wenn ich milginge. Mehrere jüdische Banquiers und andere einflußreiche Juden waren über mein Mitgehen sehr erfreut und dankten mir aufs herzlichste für meine Sympathie und Bemühungen in ihrer Sache, und in der That, der erste Vorsteher der ganzen Gemeinschaft in der Wallachei, ein Banqnier und andere einflußreiche Juden (alles leitende Personen in dieser Sache) ersuchten den Consul, mich officiell zu beauftragen, in seinem Namen zu handeln. Daß die Mission Interesse für ihre Wohlfahrt an den Tag legte, wurde von den Gemeinden sowohl der spanischen als auch der deutschen Juden gut ausgenommen, während ich fühlte, daß dies nothwendig sei und etwas Gutes bewirken könne. Bei ihrer Ankunft in Fokschan nahm die Commission eine sehr bestimmte Stellung ein und untersuchte sehr sorgfältig die Gründe des Argwohns und der Anklage. Sie war neun Tage hindurch — von sechs bis neun Stunden täglich — damit beschäftigt, Beweise aufzunehmen und Zeugen zu vernehmen, unter andern den Onkel des ermordeten Kindes, gegen welchen viele Beweise der Schuld Vorlagen. Es wurde keine — ja nicht die geringste Ursache des Argwohns gegen einen einzigen Juden gefunden, daß er mit dem Morde etwas zu thun gehabt, und noch viel weniger, daß er von dem Blute des Kindes Gebrauch gemacht habe. Ueberdies wagten die wohl bekannten Feinde der Juden, obschon es ihnen nicht an Thätigkeit und Haß fehlte, doch nicht hervorzutreten und eine bestimmte Anklage gegen sie vorzubringen; sondern waren nur im Finstern thätig und suchten den Charakter der

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