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Dibre Emeth · 1859-01-01 · 4-5 (1859) · page 25

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
15 (1859)
Issue
4-5 (1859)
Date
1859-01-01
Page
– (sequence 25)
Language
German
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73 zum Volk Israel gehört, aber durch Annahme der Beschneidung in die Gemeine Israels ausgenommen ist. Man unterscheidet aber im Jüdischen zweierlei Gerim oder Proselyten, nämlich den sogenannten Ger Zedek, d. h. Proselyten der Gerechtigkeit, der förmlich in den Bund Israels eingetreten ist, und den Ger Tosodsb oder Proselyten des Thors, wie man ihn gewöhnlich nennt, vr. PH. sagt, über Beide in seinem Bibelwerke zu 2 Mos. 12, 49. „Es ist einem jeden Menschen aus nichtisraelitischem Ursprünge gestattet, ohne irgend eine andere Bedingung, als die der Beschneidung in den israelitischen Volksbund einzutreten und dann alle religiösen Pflichten der Israeliten zu übernehmen. Es ist aber auch solchen gestattet, fich im Lande aufzuhalten, ohne beschnitten zu sein (nach der Tradition mit Enthaltung des Götzendienstes und Beobachtung der noachidischen Gesetze) dann sind sie aber nur Ansiedler, nicht zum Volksbunde unmittelbar gehörig." Um den Ph'schen Grundsatz von seiem „Einerlei Recht für Alle" in seiner gänzlichen Nichtigkeit und Falschheit darzuthun, braucht man eigentlich kein einziges Wort mehr zu sagen, als was er hier selbst in seinem in der Judenzeit, so oft angepriesenen Bibelwerke sagt. Es ist wohl nicht gut möglich, daß Jemand, er sei Jude oder Christ, vr. oder ^mdssres, Rabbiner oder Laie oder was er wolle, diesen so unzähligemal in die Welt hineingeschrieenen und geschriebenen Grundsatz: „Einerlei Recht für Alle," schlagender und kürzer so gänzlich widerlegen kann, als der Herr vr. Ph. hier selbst gethan. Denn offenbar sagt er doch in den angeführten Worten dreierlei: 1) Jeder Fremdling kann durch die ganz einfache Bedingung, daß er die Beschneidung annimmt, in den israelitischen Bund eintreten, und dann wird er betrachtet wie jeder Israelit; 2) wer sich dieser einfachen Bedingung der Beschneidung nicht unterwirft, muß sich zu der Beobachtung der noachidischen Gebote verstehen, wo namentlich die Enthaltung vom Götzendienst — mit andern Worten die Entsagung seiner bisherigen Religion — erwähnt ist; 3) wer sich weder dem Einen noch dem Andern unterwirft, dem ist es nicht gestattet, sich im Lande Israels aufzuhalten. Und das ist „Einerlei Recht für Allel!" Welche Stirn gehört dazu, solche Definition in seinem Bibelwerke

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