Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 15 (1859)
- Issue
- 4-5 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- – (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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72 für den Fremdling, wie für den Einheimischen, da ja der Fremdling und der Einheimische eben die Gesammtheit, das Ganze, die „Alle" bildeten. Jndeß, so scheinbar dies auch sein mag, ist es doch nur Schein, und als solcher weit von der Wirklichkeit. Es fragt sich um ein Doppeltes, einmal, ob hier von Fremdlingen schlechthin und ganz allgemein die Rede ist, und dann, ob die Fremdlinge, die nicht zur Gemeinschaft Israels gehören, in jeder Hinsicht ganz gleiche Rechte mit Israel genießen? Wir stimmen Dr. Ph. bei, der in seinem Bibelwerke sagt: „Daß 6er überhaupt ein im Lande sich längere Zeit aufhaltender Nichtisraelite ohne Nebenbegriff der Religion bedeute, ersieht man daraus, daß die Israeliten selbst in Egypten 6erim genannt werden." Die hebräische Sprache hat aber für die Bezeichnung des Fremden noch andere Ausdrücke. So heißt es z. B> 2 Mos. 12, 43. Dies ist die Weste Passah zu halten: kein Fremder soll davon essen. Hier heißt es im Hebräischen nicht 6er, sondern Len needor; ebenso werden in V. 45 Fremdlinge, die nicht zu Israel gehören, genannt: Toschab unb Sacbir, was Luther mit: „Hausgenoß und Miethling" übersetzt hat und Zunz mit „Beisaß und Miethling" giebt. So verschiedene Benennungen sich nun auch im Hebräischen für den Fremdling finden, so ist doch in all den oben angeführten Stellen, in welchen von „Einerlei Recht" die Rede ist, nur der Ausdruck 6er gebraucht, während „das Recht" in den verschiedenen Stellen durch verschiedene Worte, wie Mischpat, Torah, Chukkah, ausgedrückt wird. Wir wollen daraus noch keinen Schluß ziehen auf die nähere Bestimmung und Bedeutung von 6er, aber schon dieser Umstand ist nicht zu übersehen. Wahr ist es, 6er ist ein Fremdling, ein Ausländer, der von Geburt nicht zu demselben Volk und Lande gehört, in und unter welchem er sich befindet, vr. Ph. fügt aber seiner oben erwähnten Definition von 6er auch noch hinzu: „Daß aber im Verlauf des Gesetzes 6er insbesondere der Nichtisraelite heißt, welcher sich zur israelitischen Religion gewandt und durch Beschneidung sich darin hat aufnehmen lassen, haben wir oben bewiesen." Ein 6er wäre demnach „insbesondere" dasselbe, was wir unter dem Namen Proselyt verstehen, oder Einer, der von Geburt nicht