Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 15 (1859)
- Issue
- 4-5 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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65 lassen, der nicht irgend eine Unkeuschheit an ihr entdeckt hat; denn sie erklären den Vers 5 Mos. 24, 1 nach seinem einfachen Sinn: wenn sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er eine Unkeuschheit an ihr gefunden hat. Die Schule Hillel's ist der Meinung, daß eS schon hinreichend sei, wenn die Frau nur das Essen hat anbrennen lassen; denn sie erklären die Worte: „ „ eine Sache der Unkeuschheit"" so: Entweder eine Unkeuschheit, oder irgxnd eine andere Sache, wodurch sie sich gegen ihn vergangen hat. Rabbi Akiva ist der Ansicht, daß sich Jemand schon von seiner Frau kann scheiden lassen, wenn er nur eine andere, schönere als sie gefunden hat; denn er erklärt den Vers so: „„Wenn sie nicht Gnade vor seinen Augen gefunden hat,"" Gnade, in Bezug auf Schönheit, oder wenn er eine Unkeuschheit an ihr gefunden hat. Die gesetzliche Entscheidung aber ist für die Ansicht der Schüler Hillel's, daß nämlich Jeder, gegen den seine Frau sich vergeht, sich von ihr scheiden lassen kann." Tur Eben Haeser, Hilchoth Gittin 1. — Sieht es denn nun" etwa schon nach diesem Einen Beispiele in den rabbinischen „Gesetzbüchern" anders aus, als in „den Gesetzbüchern" der andern „Menschen?" Drei Schulen-, drei verschiedene Rechte! Und die ruchlose Ansicht Hillel's, die, wie der Verfasser von Neth. ol. sagt, den einfachen Sinn des biblischen Ausspruches geflissentlich übersieht, wird zur gesetzlichen Entscheidung erhoben. Die Worte im Gesetz Gottes lauten 5 Mos. 24, 1.- Wenn Jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, um etwa einer Unlust — eigentlich: Unkeuschheit — willen; so soll er einen Scheidebrief schreiben, und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Hause lassen. Ist da Harmonie, Uebereinstimmung in „den Gesetzbüchern" Israels? Freilich kennt das rabbinische Gesetzbuch auch ein Mittel, durch welches alle noch so groben Widersprüche gehoben werden, denn wenn ein Rabbiner eine Sache Licht nennt, die der andere für Finsterniß erklärt, so sagen dieselben rabbinischen Gesetzgeber: „Beides find die Worte des lebendigen Gottes." Wie rabbinische „Gewalt das Recht macht," davon zeugt schon der Umstand, daß die rabbinischen Gesetzgeber ein anderes Recht lehren und gebieten gegen andere Glaubensgenossen, wenn Israel die Oberhand 5