Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 15 (1859)
- Issue
- 4-5 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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64 gar keine Apologie schreiben, wir geben vielmehr zu, daß leider in unfern „Gesetzbüchern," in unfern „Sitten" und in der täglichen „Wirklichkeit" sehr viel „Unrecht" zu finden ist. Aber man sage nur nicht, daß es von rabbinischer Seite daran fehle; man behaupte nur nicht, daß die rabbinischen „Gesetzbücher." die rabbinischen „Sitten" und die rabbinische „Wirklichkeit" so ganz unschuldig und lauter „Recht" wären ohne allen Makel und Tadel. Wir behaupten von unfern „Gesetzbüchern" nicht, daß ste von „Gott überliefert" wären, wie der Rabbinismus von seinen „Gesetzbüchern" behauptet; unsre sind rein menschliche und darum sind ste mit Mängeln und Fehlern behaftet. Sollen aber die rabbinischen „Gesetzbücher" von „Gott überliefert" sein, so müssen wir doch offenbar eine viel höhere Forderung an dieselben stellen, so darf nicht Recht und Unrecht in denselben enthalten sein, hier nicht verboten sein, was dort geboten ist. So erhaben die Bibel über alle menschlichen Werke ist, so erhaben müßten auch die rabbinischen Gesetzbücher über andern menschlichen Gesetzbüchern dastehen, falls jene göttlichen Ursprungs wären. Wenn der Verfasser sagt, in „den Gesetzbüchern der Menschen ist hier verboten, was dort geboten," so scheint er von verschiedenen Gesetzbüchern verschiedener Völker zu reden, so daß z. B. in den Gesetzbüchern der Engländer Etwas verboten sein kann, was in den der Franzosen geboten ist und dgl. Ist es aber nicht viel ärger, wenn in einem und demselben Gesetzbuche eines und desselben Volkes hier verboten ist, was dort geboten? und ist das etwa nicht der Fall mit den rabbinischen Gesetzbüchern, die noch dazu von Gott überliefert sein sollen? — Wir wollen nicht sprechen von den Widersprüchen zwischen Talmud und Gesetz Mosis, sondern nur von den Widersprüchen in den rabbinischen Gesetzbüchern selbst. Herr Ph. wird schon als Rabbiner und noch viel mehr als Dr. wissen, wie oft in dem Talmud die Rabbinen unter sich streiten; der Eine sagt: dies ist erlaubt, der Andere: es ist verboten. Wir wollen beispielsweise nur anführen, was in Neth. olam S. 303 über die Ehescheidung gesagt ist. ES werden dort folgende Worte aus den rabbinischen Gesetzbüchern angeführt: „Die Schule des Schammai sagt: Es darf sich Niemand von seiner Frau scheiden