Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 15 (1859)
- Issue
- 1 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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3 katholische Kirche vielfach solche Taufen vollzog. Wir wollen hier nur einen solchen Erlaß, wie er nebst mehreren andern in der Allg. Zeitung des Jndenthums Nr. 45, 1858 enthalten ist, mittheilen; er lautet: „Seine kaiserl. königl. Majestät" — nämlich Kaiser Joseph — haben laut eines erlassenen Hofdecrets vom 12. April dieses Jahres wegen den verschiedenen sich ereigneten Mißbräuchen zu entschließen geruht, daß von nun an allen Accoucheurs und Hebammen unter einer Strafe von tausend Ducaten, oder halbjährigem Gefängniß, die Taufe der Juden gänzlich, und also auch dann die Nothtaufe untersagt werden soll, wenn etwa aus den Umständen der Geburt, oder Schwäche des Kindes für das Leben desselben wirklich Besorgnisse entstehen sollen, weil derlei Kinder immer den Eltern gehören, und es also auch nur diesen allein zustehen kann, sie taufen zu lassen oder nicht. Circular-Verordnung in Böhmen den 30. April 1787." — Das talmudische Judenthum lehrt, daß man ein nichtjüdisches Kind mit Gewalt zum Judenthum bringen kann, wie wir in Nr. 9 und 10 der Dibre Emeth 1858 angeführt haben. Natürlich werden die Juden dies aus allen Kräften bestreiten, denn sie haben ja, wie sie sagen, eine Toleranz ohne Gleichen, und ohnerachtet sie, als das rechte Missionövolk, die ganze Welt zu ihrem Glauben zu bringen, berufen sind, wollen sie doch, wie sie gleichfalls sagen, keine Proselyten machen. Eine solche Abweisung der Proselytenmacherei finden wir schon in der allg. Zeitung des Judenth. in Nr. 45. Dort werden die oben erwähnten „Erlässe von der Kaiserin Maria Therisia und Kaiser Joseph II. mitgetheilt," und dann sagt der Berichterstatter Seite 622: „Gestatten sie mir noch zum Schlüsse auch einen flüchtigen Blick, da wir so viele Gesetz- Sammlungen durchgestöberl, aus unsere Codices zu werfen — und Sie werden sehen, daß auch hier daö Wort Stahls wahr ist, daß nur das Judenthum tolerant ist! Nach jüdischen Gesetzen kann ein zum Judenthume übertretener (?) Knabe, sei es durch die Annahme deö JudenthumS von Seite seines Vaters, oder durch eine andere Veranlassung, wenn er zur reifen Vernunft gelangt, ohne Hinderniß aus dem Judenthume austreten, und er wird nicht als ein Abtrünniger, sondern wie jeder andere Nichtisraelit behandelt! 1*