Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 14 (1858)
- Issue
- 9-10 (1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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133 kens in seinem eigenen Auge. Wir wiederholen os, die That in Bologne, wenn sie geschehen ist, ist und bleibt eine gottlose Gewaltthat und kann durch nichts gerechtsertigt werden, aber der Jude, der seine rabbinischen und talmudischen Grundsätze nicht verwirft, hat kein Recht und keinen Grund über barbarische Gewaltthat in einer solchen Angelegenheit zu klagen. Das rabbinische Judenthum predigt aber nicht bloß an einer einzelnen Stelle solchen mittelalterlichen Barbarismus, sondern derselbe gehört recht eigentlich zum Wesen des rabbinischen Judenthums. In dem bekannten Werke Nethivoth Olam öder der wahre Israelit werden verschiedene Proben von Grundsätzen, die solche Gervaltthat predigen, angegeben. Wir wollen hier nur eine einzige Stelle anführen, die zugleich klar und deutlich zeigt, daß Israel durch seine rabbinische Religioit verpflichtet ist solche Gewaltthaten auszuüben; dieselben haben also die Sanktion der Religionsbehörden, ja, nach rabbinischer Meinung gründen sie sich auf die Autorität Moses. In dem genannten Werke führt der Verfasser S. 35 folgendes aus Hilchoth Melachim C. 8, 4 an: „Und so hat auch Moses, unser Lehrer, nach einer göttlichen Ueberlieferung uns befohlen, alle Menschen der Welt zur Annahme der Gebote, welche den Söhnen Noahs gegeben sind, zu zwingen, und Jeder, der sie nicht annimmt, wird ermordet." Das, meinen wir, ist barbarische Gewaltthat, oder soll es jüdische Toleranz heißen? Und eine solche Lehre predigt der Rabbinismus und zwar auf Grund „ göttlicher Ueberlieferung." Wenn also ein Israelit eine solche „barbarische Gewaltthat" verübt, so geschieht es im Namen des Glaubens unter Sanktion und Befehl der alten Lehrer, und ein jeder Jude, der sich noch auf dieselben beruft, erkennt dieselben als eine gewichtige Instanz an, huldigt demnach auch solcher barbarischen Gewaltthat. Wir haben in früheren Nummern dieser Zeitschrift einen Bericht von den Kindern eines Herrn Baquol in Frankreich gegeben, welche von ihrem Vater, einem getauften Israeliten, christlich erzogen, bei seinem Tode aufseinen Wunsch getauft wurden, die aber nach dem Tode des Vaters von Juden genöthigt wurden jüdisch zu leben. Ja, als das Tribunal bestimmte, daß die Kinder fernerhin als