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Dibre Emeth · 1858-01-01 · 9-10 (1858) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
14 (1858)
Issue
9-10 (1858)
Date
1858-01-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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133 macherei der Juden, wo es S. 139 heißt: „Bestätigt wird dieses Alles, — nämlich, daß das Proselytenmachen dem Judenthum nickt fremd war — „noch durch ein Gesetz beim Maimonides Hilcliotli Ebadim Cap. 12, 42: „„Wenn ein Israelit einen heidnischen Knaben aufgreift oder sonst ein heidnisches Kind findet, und ste als Proselyten tauft, so sind sie sogleich Proselyten."" Der berühmte und hochgepriesene Maimonides spricht also von dem „Aufgreifen" eines heidnischen Kindes — und zu diesen gehören unsere christlichen Kinder natürlich auch — als von einer Sache, die ganz in der Ordnung, und gegen welche nichts einzuwenden ist. Wenn demnach ein Israelit ein heidnisches, d. h. nichtjüdisches Kind „aufgreift" und zu einem Proselyten macht, so ist das kein Act barbarischer Gewaltthat. Wir müssen aber sagen, daß das Aufgreifen eines heidnischen Kindes und das Taufen desselben, um cs zu einem Proselyten zu machen, eben so wohl ein Act barbarischer Gewaltthat ist von Seiten eines Israeliten, wie der erwähnte Fall in Bologne von Seiten eines Christen. Die Autorität eines Maimonides wird nun und nimmermehr eine solche Gewaltthat in eine verdienstliche Handlung verwandeln. Man wird nur das sagen, und den Unterschied machen und anerkennen müssen, daß, wenn ein Israelit ein heidnisches Kind aufgreift und tauft, er in Gemäßheit und Uebereinstimmung mit den Vorschriften seiner jüdischen Religion handelt, während der Christ die Vorschriften seiner Religion Übertritt; der Israelit verrichtet eine That, die von seinen übrigen Glaubensgenossen gebilligt und sanctionirt werden muß, während der Christ wegen seiner That von seinen Mitchristen nur als ein Uebelthäter betrachtet werden kann. Darum aber fragen wir, kann ein Jude, und noch dazu ein Rabbiner, der doch die Gesetze seiner Religion kennen muß und der sich zum Beweise seiner Rechtgläubigkeit noch auf die Urheber und Verfasser solcher Grundsätze beruft und also ihre Lehre und Meinungen zu den seinigen macht, von seinem Standpunkte aus noch von barbarischer Gewaltthat sprechen, die ein katholischer Christ begeht, wenn er ein Judenkind aufgreist und zum Proselyten macht, indem er es tauft? vr. G. steht einen Splitter in des Bruders Auge, wird aber nicht gewahr des Bal-

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