Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 14 (1858)
- Issue
- 4-6 (1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- – (sequence 43)
- Language
- German
- Belongs to
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91 vorliegenden Fall des Uebertrittes kein Urtheil abgeben können, weil wir die betreffende Persönlichkeit auch nicht im Entferntesten kennen, wir können daher auch durchaus nicht sagen, ob diö Erklärung und Umschreibung, die Dr. G. zu den Worten seines Correspondenten macht, die richtige ist, oder ob er Etwas hineinlegt, das sich nur in Dr. G'ö., nicht aber in dem Herzen des Correspondenten findet. Jedenfalls -lassen die wenigen Worte, die N. N. über diesen Punkt sagt: „das Bekenntniß, welches ich bei meinem Uebertritte ablegen werde, kann ich mit gutem Gewissen ablegen und wird Nichts enthalten, was meiner religiösen Ueberzeugung entgegen ist" — noch eine andere Deutung zu, als die ist, die Dr. G. ihnen gegeben hat. Bekanntlich wird bei der Taufe, d. i. bei dem Uebertritt zur christlichen Kirche, kein anderes Bekenntniß von dem Täufling verlangt, als das sogenannte Apostolische Glaubensbekenntniß, wie es in den drei Artikeln des christlichen Glaubens ausgesprochen ist. Nach diesem Bekenntniß bezeugt der zu Taufende, daß er an den dreieinigen Gott glaube. Diesen Punkt von „der Dreieinigkeit," von „der Gottheit Jesu," die in der Lehre von der Dreieinigkeit nothwendig schon mit inbegriffen ist, hat Dr. G. seinem Correspondenten gleich im ersten Briefe vorgehalten. Die Antwort erwähnt weder die eine noch die andere Lehre ausdrücklich; aber ebenso wenig ist in derselben Etwas enthalten, das eine Berechtigung giebt, zu sagen, R. N. schließe diese Lehren aus seinem Bekenntnisse ausdrücklich und nochwendig auS. Und ist es denn nicht möglich, daß R. N. „die religiöse Ueberzeugung von der Göttlichkeit dieser Lehre" erlangt haben kann, wie so viele Tausende aus Juden und Christen dieselbe erlangt haben, selbst wenn er früher „dieser religiösen Richtung nicht gehuldigt" hat? Aus dem bloßen Schweigen darüber läßt sich ihm diese Ueberzeugung doch nicht absprechen; denn daß er Dr. G. gegenüber keine Verpflichtung fühlen konnte sich über seinen Herzenszustand auszusprechen, ist doch nicht zu verwundern. Dr. G. hätte doch die heiligste Versicherung eben so wenig geglaubt, wie er das thatsächliche Bekenntniß der jüdischen Märtyrer glaubt, die für diesen Glauben und um desselben willen Hab und Gut, Leib und Leben hingegeben haben. Denn da es ja doch nach Dr. G's. eigenen Worten möglich ist, daß Jemand „eine redlich erworbene Ueberzeugung" von der Göttlichkeit der Lehre des Christenthums haben kann; da er selbst von seinem Correspondenten sagt, „er sei viel zu achtbar und genieße zu viel wahre Achtung, als daß kleinliche Eitelkeit ihn bestimmen könne": so ist es ja doch sehr sonderbar, warum ein so achtbarer Mann nicht auch die Ueberzeugung haben könne? Wir sprechen bloß von der Möglichkeit; denn es kommt uns überhaupt gar nicht auf das an, was sich in dem einen oder in dem andern speciellen Falle findet, sondern auf die Sache an sich selbst. Oder gehört das etwa zur „ wahren Achtung" des Mannes, daß er keine Ueberzeugung hat,