Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 14 (1858)
- Issue
- 4-6 (1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- – (sequence 40)
- Language
- German
- Belongs to
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88 Während Dr. G. Alle, die bis zur Erscheinung seines „aufgefundenen Briefwechsels" aus dem Judenthume zum Christenthume übergetreten find, zu elenden Heuchlern und Lügnern macht, hält er doch seinen „Ehrenmann" dessen nicht fähig, „daß kleinliche Eitelkeit seine Entschließungen bestimmen könnte." Wie nun, wenn der uns unbekannte „Ehrenmann" doch Christ würde? vr. G. schreibt in seinem ersten Briefe S. 4: „Für einen Mann wie Sie bliebe nur ein Grund, aber auch ein vollkommen genügender, nämlich der gewonnene Glaube an die Wahrheitdes ChristenthumS. Wenn Sievon der Göttlichkeit dieser Lehre überzeugt sind, an die Dogmen des Christenthums, an die Gottheit Jesu, an die Dreieinigkeit, an die dem Menschen eingeborne Sündhaftigkeit, welche nur durch den Kreuzestod Jesu und durch den Glauben andessen erlösende Kraft getilgtwerdcn kann, wahrhaft glauben die Ueberzeugung gewonnen haben, von dem stets sich erneuenden Bunde mit dem „„Heiland der Welt"" durch den Genuß seines Leibes und Blutes im Abendmahle: dann freilich ist es auch Ihre Pflicht, zu diesem Glauben überzutreten. Einer solchen redlich erworbenen Ueberzengung würde ich auch nicht entgegentreten, wenn ich auch sehr weit entfernt bin, sie zu theilen; ich würde Ihren so durch das innerste Gewissen motivirten Schritt ehren, wenn ich auch nicht aufhören könnte, ihn zu bedauern." vr. G. giebt also doch zu, daß ein triftiger Grund vorhanden sein kann und ist, der einen Juden veranlassen kann, das Christenthum anzunehmen; aber das weiß er auch, daß bisher Niemand von einem solchen bestimmt wurde. Bei dem betreffenden N. N. „hegt er Bedenken;" denn „es ist mir," sagt er S. 5, „so weit mir Ihre Anschauungsweise bekannt ist, nicht wahrscheinlich, daß Sie dieser religiösen Richtung huldigen." In der Antwort, welche N. N. giebt, ist freilich, das müssen wir bekennen, kein so klares und bestimmtes Zeugniß von seiner innigen, hersönlichen Ueberzeugung von der Göttlichkeit des Christenthums enthalten, wie zu wünschen wäre. Er sagt nur: „das Bekenntniß, welches ich bei meinem Uebertritte ablegen werde, kann ich mit gutem Gewissen ablegen und wird Nichts enthalten, was meiner religiösen Ueberzeugung entgegen ist." vr. G. hält dies seinem Correspondenten auch vor, wenn er S. 14 sagt: „ich finde in Ihrem geehrten Schreiben eine