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Dibre Emeth · 1858-01-01 · 1 (1858) · page 14

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Journal
Dibre Emeth
Volume
14 (1858)
Issue
1 (1858)
Date
1858-01-01
Page
– (sequence 14)
Language
German
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14 seine Vernunft sein mag, sie kann ihm nur begreifen helfen, daß das Licht hinter dem Schleier scheint, welcher dasselbe seinem Auge verhüllt, ohne daß es ihm je hienieden vergönnt ist, von Angesicht zu AngMMu schauen. MWDv l war also ein Christ und ein eifriger Christ. Kann man mm ernstlich bestreiten, daß er gewünscht habe, seine Kinder möchten Christen werden? und behaupten, daß ihre Taufe, das Ergebniß verabscheuungswürdiger Manöver, nicht durch die Sanktion des väterlichen Willens geschehen sei? Sie werden das nicht denken! Wenn diese Punkte nun festgestellt sind oder wenn die Untersuchung sie auf eine vollständigere Weise rechtfertigt, könnten Sie dann anstehen, das Feierliche anzuerkennen, welches in dieser Vergangenheit Baquol's, in dieser arbeitsamen Eristenz liegt, welche materielle Beschäftigungen nicht gehindert haben, emsig die Wahrheit zu suchen?! Werden Sie in der Taufe, welche diese fünf Kinder an dem Sterbebette ihres Vaters knieend empfingen, etwas Anderes sehen, als den Ausdruck eines höheren, wohl lange gnd ernst überlegten Willens; werden Sie darin etwas Anderes sehen, als die Vollziehung eines großen Aktes moralischer Erneuerung?) Man sage nicht: „Ist der Vater todt, so ist auch die väterliche Gewalt todt" (Behauptungen des vr. Eschbach). Das hieße das Gesetz materialisiren. Nein! Der Mensch stirbt nicht ganz und gar! Jenseits des Grabes lebt er noch für uns, für seine Kinder, für seine Familie durch das Andenken; er soll leben durch die Achtung seines letzten Willens! Sie sollen seinen letzten Wunsch sanktioniren. Könnten Sie übrigens, selbst wenn Sie es wollten, durch einige kalte Worte, die von Ihrem Sitze fallen, aus dem Gedächt-- niß dieser Kinder die Erinnerung einer Scene austilgen, so erhaben, wie die ihres Eintritts in eine neue Religion, einer Scene, welche unvertilgbare Spuren in ihrer ganzen Eristenz zurücklassen wird? — So schloß der kaiserliche Procurator. Und hier folgt nun das Endurtheil des Gerichtshofes, welcher, beiläufig bemerkt, aus Katholiken bestand. „In Erwägung, daß die Untersuchung in ihrer ganzen Gesammtheit Baquol als einen durchaus religiösen Menschen hinstellt, dessen Hinneigung zum Christenthum sich seit 1836 kundgab und dessen Glaube eben so aufrichtig als eifrig war; „in Erwägung; daß er schon vor seiner Taufe die älteren Kinder in den (christlichen) Religionsunterricht schickte, welchen er selbst fleißig besuchte, und daß er nach diesem feierlichen Akt fortfuhr, sie regelmäßig dahin zu schicken, wie es Herr Pastor Cuvier aussagt, welcher Zeugniß giebt über die bemerkenswerthen Fortschritte, welche die Kinder in der Religion machten; und Pastor Preiß, welcher sagt, daß Baquol feine Kinder gerade wie ein christlicher Vater die seinigen behandelte;

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