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Dibre Emeth · 1857-01-01 · 8-9 (1857) · page 9

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
13 (1857)
Issue
8-9 (1857)
Date
1857-01-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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121 ausziehen sollte, sondern am Tage, nachdem sie ausgezogen waren. Es ist so viel klar, daß große Leute, wenn ste auch Doctoren find und Bibelwerke schreiben, doch fehlen, und daß man ihren Behauptungen und „Erklärungen," so zuversichtlich ste auch ausgesprochen, geschrieben und gedruckt werden, nicht unbedingt trauen darf. — Nach Anführung noch einiger Stellen, die alle ausdrücklich darauf Hinweisen, daß der Monat Abib, der „Aehrenmonat", die Zeit sei, in welcher Israel Peßach feiern soll, nämlich 2. Mos. 23, 15. 34, 18. 5 Mos..16, 1, sagt der Vers.: „So wird das Fest, welches die Erlösung Israels aus der Knechtschaft Aegyptens feiert, ganz vereinbart mit dem „Aehrenmonat", und am zweiten Tage des Festes wurde feierlich der erste Schnitt des gereiften Getreides vorgenommen. Aber ist es nicht ebenso bei den andern Festen? Schebuoth, das Fest der Gesetzgebung auf dem Sinai, war zugleich onran in und nenn nmo Fest der Darbringung der Erstlinge, das Erntedankfest, für die vollendete Ernte; Succoth, das Hüttenfest aus der Wüste zugleich -pvx.n in das Fest der Einsammlung von Obst, Wein, Oel". — Wir finden hier den Vers, abermals in einem großen Jrrthum. Er sagt: Schebuoth, das Fest der Gesetzgebung, sei „zugleich" Fest der Darbringung u. s. w. gewesen. Wo steht denn in der ganzen Bibel ein Wort von einem „Feste der Gesetzgebung"? Schebuoth war nicht „zugleich" Fest der Darbringung u. s. w., sondern dies ausschließlich und allein, und wiewohl das Schebuothfest vielmals erwähnt wird, und es unter verschiedenen Benennungen vorkommt, so heißt es doch nie und nirgends „das Fest der Gesetzgebung". Es wird Wochenfest genannt 2. Mos. 34, 22; 5. Mos. 16, 9, 10; Fest der Erstlinge 4. Mos. 28, 26; 3. Mos. 23. 15; Fest der Ernte 2. Mos. 23, 16, aber wo ist die Benennung „Fest der Gesetzgebung" zu finden? Die Rabbinen haben aus Schebuoth „das Fest der Gesetzgebung" gemacht, und wenn der Vers, des Peßachwortes nun so ganz unbefangen und unschuldig sagt: „Schebuoth war zugleich" u. s. w. und er also sogar in Uebereinstimmung mit den Talmudisten die Gesetzgebung als die Hauptsache hervorhebt und betont: so können wir nicht anders als rabbinischen und talmudischen Sauerteig

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