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Dibre Emeth · 1856-01-01 · 9-10 (1856) · page 24

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
12 (1856)
Issue
9-10 (1856)
Date
1856-01-01
Page
– (sequence 24)
Language
German
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152 Hinsicht belästigt werden." Dann wiederum sagt der Sultan: „Meine hohe Pforte wird überall Maßregeln treffen, um den An« Hangern einer jeden Religion, was auch ihre Anzahl sei, vollständige Freiheit in Ausübung derselben zu sichern." Da ist also nicht allein die vollständigste Duldung, sondern der völligste Schutz für religiöse Freiheit gegeben, wie ihn nur das Wort eines Königs gehen kann. Und dann ist hier auch ferner die Freiheit zu handeln und Land zu besitzen für diejenigen, die nicht Muhamedaner sind. Ich will hier nicht weiter eingehen auf den eigenthümlichen Werth und die Wichtigkeit dieser Concession; wer wie Herr Bowen im Osten gewesen ist, kann besser davon Zeugniß ablegen als ich. Aber man bemerke, was der Firman sagt: „Ausländern soll gestattet sein Landeigenthum in meinen Staaten zu besitzen, vorausgesetzt, daß sie sich nach den polizeilichen Gesetzen und Verordnungen richten." Bis auf diesen Augenblick ist Niemand, der nicht Muselmann ist, im Stande gewesen, in der Türkei Land zu besitzen. Wiederum ist auch Sicherheit zum Schutz des Lebens und deS Eigenthums gewährleistet. Der Sultan sagt: „Ich wünsche das innere Wohl und Gedeihen zu vermehren—ich wünsche das Glück aller meiner Unterthanen zu befördern, die in meinen Augen alle gleich und mir gleich theuer sind." Dann wiederum: „Die unsererseits versprochenen Bürgschaften zur Sicherheit der Personen und deö Eigenthums und zur Aufrechterhaltung der Ehre aller unserer Unterthanen ohne Rücksicht auf Klaffe oder Religion, werden heute befestigt und bestätigt, und eS sollen wirksame Maßregeln ergriffen werden, um sie zu voller Kraft auszuführen." Ich will auf das bloße Geben eines Gesetzes kein übertriebenes Gewicht legen. Wir wissen, daß die Bestätigungen eines Statuts den Gefühlen eines Volkes weit vorausgehen können. Aber das Geschriebene bleibt. Der Firman ist da; jede beeinträchtigte Person im Lande kann sich auf denselben berufen. Ich weiß wohl, daß wir von den fanatischen Türken nicht zu viel erwarten dürfen , und die vergangene Geschichte der Juden in andern Ländern sagt uns, daß wir von keinem Gesetze in irgend einem Lande zu viel erwarten dürfen. Herr S t o w e l l sagte, es seien jetzt 200 Jahre, daß die Juden in England eingelassen wurden. Vor

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