Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 12 (1856)
- Issue
- 1-2 (1856)
- Date
- 1856-01-01
- Page
- – (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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28 dies zu thun und unbekümmert um ihren Verdacht, den sie in seine Rechtgläubigkeit setzten, fuhr er fort, das Neue Testament zu lesen, so oft sein Geschäft ihm nur Zeit dazu gestattete. Vor drei Tagen saß er wie gewöhnlich in seinem Zimmer mit seinem Neuen Testament in der Hand, als ihm plötzlich einer seiner Nachbarn überfiel, ihm das Buch wegriß und dasselbe in ein Kohlenbecken voll glühender Kohlen warf. B. C., ein kräftiger Mann, der sich nicht so leicht einschüchtern läßt, ergriff den Juden, schleppte ihn aus der Stube und erklärte, er werde ihn nicht fortlassen, bis der Gastwirth die Polizei herbeigerufen habe. Es entstand nun ein Lärm in dem großen Gebäude des Khans, eine Menge Juden kamen zusammen, und während einige sich bemühten, den Streit beizulegen, standen andere da und gaben durch ihre Mienen zu erkennen, daß sie den Verfall des Judenthums beklagten und mit Bedauern die unwiderstehliche Macht der Religion des Kreuzes sehen müßten. Der Streit wurde nach und nach friedlich geschlichtet, aber der Inhalt des Neuen Testamentes wurde im übrigen Laufe des Tages mit weit größerem Interesse verhandelt, als die Nachrichten aus der Krimm oder der Cours der Börse. So weiß der Herr auch den Zorn der Menschen zum Guten zu benutzen, so daß er dazu dienen muß, das Lob und die Ehre seines heiligen Namens z«l befördern. Sie und alle, die unser Werk kennen, wissen sehr wohl, daß, wiewohl der Fanatismus und die Vorurtheile jetzt bedeutend nachgelassen haben, dennoch der Jude, welcher die Fesseln rabbinischer Sclaverei durchbricht und die Wahrheit des Christenthums erforscht, häufig noch der unbarmherzigsten Beraubung ausgesetzt ist und in die größte Noth und Armuth geräth. In Europa, wo die Gesetze keinen Unterschied machen zwischen Juden und Christen, können Handlungen der Grausamkeit und Unterdrückung von keiner Partei ungestraft verübt werden; hier aber, wo jede Gemeinschaft ihre besonderen Privilegien genießt, und wo die Rabbinen und Priester, die das Gesetz mißbrauchen, gewöhnlich die Ausübung desselben in Händen haben, kann man sagen: Wehe dem Menschen, der unter ihre Gerichtsbarkeit kommt und sich ihren Zorn und ihre Rache zuzieht. Zur Erläuterung deS Gesagten wollen wir uns einen Juden denken, Vereinen heilsamen Ein-