Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 11 (1855)
- Issue
- 11-12 (1855)
- Date
- 1855-01-01
- Page
- – (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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193 der Magistrat zu Hildesheim an den Tag legte. Derselbe bewilligte nämlich einem unbemittelten jüdischen Studenten aus Hildesheim, der augenblicklich das jüdisch-theologische Seminar zu Breslau besucht: ein jährliches Stipendium von 30 Thalern. Möchte diese Toleranz recht vielfache Nachahmung finden!" Es ist freilich weiter Nichts über dieses Stipendium gesagt, ob es ein jüdisches oder ein christliches sei. Wir müssen aber annehmen, daß es ein christliches sei, denn wäre es eine jüdische Stiftung oder für Juden, so würde und brauchte man es nicht als erfreulichen Beweis von Toleranz zu erwähnen, es wäre dann nur schuldige Gerechtigkeit und Billigkeit. Ist das Stipendium aber eine christliche Stiftung für Christen, so können und müssen wir einerseits die christlich sein sollende Toleranz nur bedauern, die eine schreiende Ungerechtigkeit ist, indem sie der Stiftung zuwider den Christen das entzieht, was ihnen gebührt und es andern zuwendet; andererseits sehen wir dann in der Anzeige den handgreiflichsten Beweis, daß es unfern Toleranzmännern nicht um Toleranz zu thun ist, die sie bekanntlich längst genießen, sondern um ein Mehreres, die christlichen Stiftungen werden in ihrer geforderten Toleranz beansprucht, denn daraus können ihnen große und viele „Vortheile erwachsen." Und das ist unseres Dafürhaltens noch ein bedeutender Schritt weiter, als wenn sie nur Emancipation begehren und im Englischen Parlament sitzen wollen. Das wären also einige Grundzüge der Toleranz, die die Juden von uns Christen fordern, wie wir sie dulden, resp. uns und unsere christlichen Schulen vernichten sollen. Wir wollen nun noch sehen, welche Toleranz wir dagegen von ihnen zu gewärtigen haben, oder wie die Allg. Zeitung des Judenthums in der That die in der Theorie aufgestellte Duldung bewahrheitet, und zwar nach innen und außen. — In Nr. 22 lesen wir S. 285 in einer „Privatmittheilung aus Preußen. Berlin, 13. Mai" Folgendes: „Sie haben meine Erklärung längst in Händen und Ihre Leser sind Zeugen, daß ich meine der Neuorthodorie geweihte Zuchtrukhe bei Seite gelegt habe, nachdem die Gezüchtigte in eine Lage versetzt worden, von welcher aus sie dem Judenthum, der Gemeinde und Einzelnen weniger schaden kann. Es war überhaupt von jeher meine Nei-