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Dibre Emeth · 1855-01-01 · 11-12 (1855) · page 20

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Journal
Dibre Emeth
Volume
11 (1855)
Issue
11-12 (1855)
Date
1855-01-01
Page
– (sequence 20)
Language
German
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181 eS nur die Schmuggeln der Juden selbst sein; dann aber, wenn eure eignen Rabbinen sich eine solche Sünde haben zu Schulden kommen lassen, so erkläre die heutige Judenschaft, oder dieMg.Ztg.d.Judenth. für sich und ihren Anhang, wenn noch nicht alle Juden zu einer solchen Einsicht gelangt sind: das und das und das gehört nicht zum Wesen und den Grundsätzen des Talmuds, das haben nur einzelne Rabbinen hineingeschmuggelt, wir können aber keine Schmuggelei leiden, wollen auch keine Hehler derselben sein, denn der Hehler ist so gut wie der Stehler. So lange das nicht geschieht, müssen wir auch die Sätze der einzelnen Rabbinen, die im Talmud oder in sonst anerkannten Büchern enthalten sind, für Grundsätze des Judenthums halten. In Bezug auf die jüdische Toleranz „innerhalb des Judenthums!' stellt unser Vers, das Ariom auf, daß „ein Jude gar nicht als Abgefallener zu betrachten sei," und „dieses Ariom weise grundsätzlich jede Intoleranz innerhalb des Judenthums ab." Ob und wenn und inwiefern ein Jude als Abgesallener zu betrachten sei oder nicht, darüber wollen wir mit dem Vers, nicht rechten, wir entnehmen aber aus diesem Ariom, daß auch gegen getaufte Israeliten oderProselyten jede Jntoleranz grundsätzlich abgewiesen werde, eben so wie gegen Juden im eigentlichen und allbekannten Sinne des Worts. — Zur Widerlegung der Behauptung, daß „innerhalb des Judenthums," d. h. gegen Juden selbst keine Intoleranz stattfindet, sondern daß eine jede Meinung und Ueberzeugung ohne alle Beschränkung geduldet werde, brauchte man eigentlich weiter keinen Beweis, als die rabbinische Bestimmung über das tägliche Waschen. Das Waschen der Hände ist bekanntlich eine strenge und heilige Pflicht; es darf nach der Verordnung darüber kein Jude, wenn er des Morgens aufsteht, vier Ellen weit von seinem Bette sich entfernen, ohne sich die Hände zu waschen und dabei zu sagen: Gelobet seist du, Herr der Welt, der du uns geheiligt hast durch deine Gebote und hast uns das Händewaschen geboten. Was die Rabbinen angeordnet haben muß täglich lügenhafter Weise Gott zugeschrieben werden. Dabei wird der Unterlassung dieser Pflicht mit den ärgsten Strafen gedroht. So heißt eS z. B. Orach chajim § 58 nach Neth. olam S. 61. 62. „Man muß sehr sorgfältig auf das Händewaschen achten, denn der, welcher

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