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Dibre Emeth · 1855-01-01 · 11-12 (1855) · page 7

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Journal
Dibre Emeth
Volume
11 (1855)
Issue
11-12 (1855)
Date
1855-01-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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171 mahnen; aber dem, der dein Brnder ist, sollst du es erlasse». Desgleichen 5 Mos. 23, 19. 20. Du sollst an deinem Bruder nicht wuchern, weder mit Gelde noch mit Speise, noch mit allem, damit man wuchern kann. Än dem Fremden magst du wuchern, aber nicht an deinem Brnder. — Sich „frei im Lande aufhalten" dürfen ist doch noch etwas ganz Anderes als alle Rechte und Privilegien genießen, die einem Einheimischen zu Gute kommen. Dazu war, wie der Verfasser selber sagt, die Beschneibung erforderlich; und in der That, man weiß nicht, ob man seinen Augen und Sinnen trauen soll, wenn man dergleichen lieft. Unser Vers, klagt, daß kaum noch einmal eine solche Toleranz dagewesen sei, sie also auch keine solche Toleranz erfahren, wie Israel sie lehrt und übt und von Anfang an geübt habe. Israels Toleranz selbst nach der Bibel war: laßt euch beschneiden, so erlangt ihr dieselben religiösen und weltlichen Bürgerrechte, wie Israel selbst genießt. Welcher christliche Staat hat denn nicht jederzeit bis diesen Tag dieselbe Toleranz gelehrt und geübt? Durch Annahme der heiligen Taufe, also dadurch, daß ibr Christen werdet, könnt ihr dieselben Rechte erlangen, wie alle Christen in allen und jedem christlichen Lande sie genießen. Ja Rußland, dem man so gern den ärgsten Despotismus zuschreibt, hat bisher noch mehr gethan, es hat den Proselyten nicht nur gleiche Rechte mit den Einheimischen, gebornen Christen gegeben, sondern sie sogar bevorzugt, indem es dieselben vom Militärdienst befreite. — Wenn nun aber im Lande Israel ein Fremdling die Beschneidung nicht annehmen wollte? Nun so konnte er sich zwar im Lande aufhalten, hatte aber, wie gesagt, natürlich nicht volles religiöses und weltliches, gleiches Bürgerrecht mit Israel, sondern außer dem bereits Angeführten erfuhr er z. B. auch noch die Beschränkung, daß er zur Zeit des Pesachs sich nach dem Gebrauch Israels richten und Ungesäuertes essen mußte; gesäuertes Brod durfte er nicht haben und genießen. Hier gesäuertes Brsd isset, deß Seele soll ausgerottet werden von der Gemeine Israel, er sei ein Fremdling oder Einheimischer im Lande. 2 Mos. 12,19. Dagegen war es wiederum dem Fremdling nicht erlaubt von dem Osterlamm zu essen, denn die Bestimmung lautet 2 Mos. 12,48.: So aber ein Fremdling bei dir wohnet,

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