Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 11 (1855)
- Issue
- 9-10 (1855)
- Date
- 1855-01-01
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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146 deutlich, daß sie glauben, auch die Besten unter ihnen kommen wenigstens auf einige Zeit in die Hölle. Es heißt darüber: „Es ist gebräuchlich zwölf Monate lang nach dem Tode des Vaters oder der Mutter das Gebet Kadisch zu halten, auch den Abschnitt aus den Propheten zu lesen, und am Sabbath-Ausgang als Vorbeter das Abendgebet zu halten; denn diese Stunde ist es, in welcher die Seelen in die Hölle zurückkehren*); wenn nun der Sohn öffentlich betet und heiligt (d. h. das Gebet Kadisch heilig hält) so erlöst er seinen Vater oder seine Mutter aus der Hölle." Neth. olam @. 240. „Der Gebrauch ist aber nicht länger als eilf Monate Kadisch zu sagen und Gebete zu halten, um nicht auf den Charakter der Eltern ein schlechtes Licht zu werfen, als seien dieselben Bösewichter gewesen; denn nur für den Bösewicht sind zwölf Monate festgesetzt. Neth. olam S. 241. Aus diesen angeführten Stellen geht deutlich hervor, daß Katholicismus und Judenthum lehren, es gebe ein Fegfeuer, d. h. einen Ort, an welchem die Verstorbenen gequält, gereinigt und geläutert werden, um für den Eingang in den Himmel erst in jener Welt zubereitet zu werden; Es ist Lehre des Kath.olicismus und des Judenthums, daß nicht bloß Gottlose, sondern selbst, die Frommen in diesen Ort der Reinigung und Läuterung kommen; Beide Partheien, Juden und Katholiken, lehren, daß die Seelen der im Fegfeuer gequälten Personen nach einer gewissen Zeit aus demselben erlöst werden; Es ist die Lehre des Katholicismus und des Judenthums, daß *) Nach der Meinung des Judenthums haben die Sünder in der Hölle am Sabbath Ruhe. Ein Gottloser, ein Heide, in der Hölle erschien auf Zitiren seinem Sohne alle Tage, nur nicht am Sabbath. Da sagte der Sohn zu ihm: Vater, du scheinst, seitdem du gestorben bist, ein Jude geworden zu sein. Der Vater: Wer den Sabbath in eurer Welt nicht freiwillig hält, muß ihn hier wider seinen Willen halten. . . An den übrigen Tagen werden wir gerichtet, aber am Sabbath haben wir Ruhe. Neth, olam S. 113.