Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 11 (1855)
- Issue
- 9-10 (1855)
- Date
- 1855-01-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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145 Punkt berühren/ der uns auch über den Zustand der in dieser Religionslehre Verstorbenen etwas sagt. Es ist die Lehre, wie die katholische Kirche sie nennt, vom Fegfeuer. Es heißt darüber: „Die katholische Kirche lehrt nach der heiligen Schrift (?!) nach der Tradition der Väter auf den Concilien und auch auf gegenwärtiger Synode, daß ein Fegfeuer sei, und daß den darin befindlichen Seelen durch Fürbitten der Gläubigen und durch das heilige Meßopfer geholfen werde. Die Synode befehle daher den Bischöfen, dafür zu sorgen, daß die gesunde Lehre vom Fegfeuer gelehrt und gepredigt und alle spitzfindigen Fragen darüber in den Predigten vor dem rohen Volke vermieden werden. Sie sollen nichts darüber sagen lassen, was ungewiß ist, oder sich auf bloß wahrscheinliche Muthmaßungen gründet und nur auf Befriedigung der Neugierde des Volkes und auf schändlichen Gewinn berechnet ist und den Aberglauben nährt. Sie sollen darauf sehen, daß die Fürbitten für die Verstorbenen andächtig verrichtet werden, und Alles genau geschehe, was in Testamenten oder auf andere Weise zu diesem Behuf angeordnet ist. — Nach dem von Rom und dem Jesuitengeneral approbirten Katechismus ist das Fegfeuer der Ort, in welchem die Seelen der Frommen eine gewisse Zeit gepeinigt werden, um von ihren Sünden gereinigt und des Anschauens Gottes würdig zu werden." — Dies also die katholische Lehre. Das Judenthum lehrt: „Israeliten, welche mit ihrem Körper gesündigt haben, und ebenfalls Heiden, fahren zur Hölle hinab, und werden zwölf Monate lang darin gerichtet. Nach diesen zwölf Monaten verwest ihr Körper und ihre Seele wird verbrannt, und der Wind zerstreut sie unter die Fußsohlen der Gerechten; denn es heißt: „Ihr werdet die Gottlosen zertreten, denn sie sollen Asche unter euren Füßen werden." Mal. 4, 3. Neth. olam S. 240. Nach diesen Worten könnte man vielleicht meinen, daß bloß Heiden und gottlose Israeliten in die Qual der Hölle kämen, dem ist aber nicht also. Denn da der Hinterbliebene Sohn nach dem Tode seiner Eltern, mögen dieselben auch noch so fromm gewesen sein, elf Monate hindurch gewisse Gebete (Kadisch) sagen muß, um durch dieselben dem Verstorbenen die Erlösung aus der Hölle zu bewirken: so ist es klar und Dibr« Emeth 1855. 10