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Dibre Emeth · 1855-01-01 · 9-10 (1855) · page 9

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
11 (1855)
Issue
9-10 (1855)
Date
1855-01-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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137 wie das Andere, oder vielmehr die Bibel hat nur insofern und dann Gültigkeit, insofern und wenn die Tradition sie ihr zuerkennt und eine Bibelstelle nur dann Beweiskraft, wenn sie in dem Sinne angeführt wird, wie das mündliche Gesetz sie versteht und erklärt. Eine Haupt- Md Grundlehre der christlichen Kirche ist die Lehre von der Rechtfertigung des Sünders vor Gott. Die evangelische Kirche lehrt, daß der Mensch gerecht und selig werde aus Gnaden durch den Glauben an Jesum Christum ohne Verdienst und ohne Zuthun der Werke. Die katholische Kirche weicht auch in diesem Punkt von der protestantischen ab und lehrt, daß neben dem Verdienste Christi gute Werke von dem Menschen erfordert werden, um Gnade und ewiges Leben zu verdienen. Das Tridentiner Concil sagt (Canon 9, Sessio 6) ausdrücklich: „Wenn Jemand sage, daß der Gottlose gerecht werde allein durch den Glauben, und dies so verstehe, daß nichts Anderes erfordert werde, was mitwirke, um die Gnade der Rechtfertigung zu erlangen, und es von keiner Seite nothwendig sei, daß er durch seine Willensbewegung vorbereitet und disponirt werde: der sei Anathema." Und abermal: (Canon 24, Sessio 6) „Wenn Jemand sage, die erlangte Gerechtigkeit werde nicht bewahrt noch vermehrt vor Gott durch gute Werke, sondern diese Werke selbst seien nur die Früchte und Zeichen der erlangten Rechtfertigung, nicht aber die Ursache ihrer Vermehrung: der sei Anathema." Ebenso wird nach einem andern Canon (11.) auch über den das Anathema ausgesprochen, der sagen würde, die Gnade, durch welche wir gerechtfertigt werden, sei nur eine Gunst Gotteö. Es wird also in diesen Sätzen des Tridentin. ausdrücklich behauptet, und sogar mit Androhung des Anathemas über anders Lehrende, daß außer dem Glauben noch etwas „Anderes mitwirke," um die Rechtfertigung zu erlangen. Was dieses „Andere Mitwirkende" sei, ist in dem ersten Citat nur dunkel angedeutet, in dem Zusatze von der „Vorbereitung durch die Willensbewegung;" es wird aber besonders und deutlich hervorgehoben in dem andern Artikel, welcher nicht bloß bestreitet und leugnet, daß die guten Werke nur Früchte und Zeichen der erlangten Rechtfertigung seien, sondern auch ausdrücklich erklärt, die erlangte Gerechtigkeit werde durch die guten Werke bewahrt

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