Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 10 (1854)
- Issue
- 5-6 (1854)
- Date
- 1854-01-01
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/2554541-2554653-2554657--02067-2557926- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
88 Was folgt hieraus? Doch offenbar! das,! daß ein christlicher Gesetzgeber doch auch nur solche Gesetze geben kann, welche auf der christlichen Religion beruhen, oder wenigstens nichts enthalten, was gegen die christliche Religion ist, und, daß er zu seinen Rathgebern und zur Vollziehung der Gesetze, so wie zur Verwaltung überhaupt auch nur solche Personen wählt, welche gleiche Ueberzeugung mit ihm haben. Würde er das nicht thun, so würde er sich selbst eine Opposition schaffen, die ihn an der Durchführung seines Willens hinderte, oder die Gesetze niemals zur wirklichen Vollziehung bringen würde. Denn wie kann der, welcher eine andere Anschauung hat, in den Geist eines Andern, eindringen, und wenn er es vermöchte, wie könnte er dann befördern und vollziehen, was gegen seine innerste und heiligste Ueberzeugung ist, ohne sich selbst zu verleugnen, ohne sich einer unmoralischen Handlung schuldig zu machen. Hieraus nun aber folgt wieder, daß, wenn in einem-Staate, der eine christliche Obrigkeit, einen christlichen Gesetzgeber hat, ja der auf christlichen Prinzipien beruht, Glieder find, welche der christlichen Religion nicht angehören, diese unmöglich emancipirt werden, d. h. an der Gesetzgebung und Verwaltung Theil nehmen können, wenn sich ein solcher Staat nicht selbst aufgeben, nicht seinen christlichen Glauben verleugnen will. Erfolgt die Emancipation, so ist das ein Beweis, daß das christliche Bewußtsein entweder dem Gesetzgeber oder gesetzgebenden Körper allein, oder dem ganzen Staatskörper entschwunden ist, und das Christenthum müßte in einem solchen Staate nach und nach völlig untergehen, wenn es keine Lebenskraft in sich hätte. Da aber das Christenthum die Lebenskraft in sich trägt, und darum auch das christliche Bewußtsein niemals in allen Gliedern des Staates verloren gehen kann, so werden sich diese lebendigen Glieder in einem solchen indifferenten/ glaubenslosen Staate desto näher an einander schließen, um dem Unglauben einen Damm entgegen zu stellen, undwerden zugleich aus allen Kräften darnach streben, in die erstorbenen Glieder wieder neues Leben zu bringen. Sie werden sich daher natürlich nicht nur nicht von dem Staatsverbande ausschließen, so lange sie nicht genöthigt werken, gegen ihre Ueberzeugung zu handeln, oder ihren Glauben zu-verleugnen, sondern sie werden sogar auf den Staat