Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 7 (1851)
- Issue
- 10-11 (1851)
- Date
- 1851-01-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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159 Dann wird hinzugefügt: „Freilich könnte und sollte dies Alles auch ohne Hülfe der Regierung geschehen, allein es gehört zu den Schattenseiten unserer Glaubensgenossen, daß der Befehl einer christlichen Behörde immer eher befolgt und respektirt wird, als der Befehl einer jüdischen. Der Jude will sich vom Juden nicht befehlen lassen und der christliche Beamte wird immer, höher geachtet als der jüdische und wenn auch der Erstere viel weniger Verdienste hat als der Letztere. Daher ist aber auch der Grundsatz, daß jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten selbst zu ordnen habe, in dem Sinne, wie ihn die preußische Regierung dem Judenthume gegenüber auffaßt, ein höchst gefährlicher, wenn nicht in die jüdischen Gemeinden selbst ein anderer und besserer Geist kömmt. Die jüdische Schule und Synagoge gedeiht nur da am Besten, wo der Staat beide unter seine Obhut nimmt und sie leitet, ohne der Entwickelung derselbe (n?) Hemmnisse in den -Weg zu legen. Dies ist eine im jüdischen Charakter nur zu tief begründete Wahrheit." Ein solches Zeugniß von einem Juden gegen die Selbstständigkeit, Unabhängigkeit, Einheit und geistbelebende Herrschaft des Judenthums stellt Herr vr.,Philippson zwischen die beiden Leitartikel, welche diese Tugenden dem Judenthume beilegen! Wer vermag einen solchen Widerspruch zu fassen! In Nr. -40, Seite 471 lesen wir aus dem Münsterschen: „Nirgends kann es trauriger aussehen, als hier zu Lande in den jüdischen Gemeinden. Es ist eine völlige Auflösung eingetreten und Keiner weiß, was eigentlich Rechtens ist, nicht wir, nicht die Gerichte, nicht die königl. Regierung. Es ist für uns Nichts dringlicher, als daß bald eine Ministerialerklärung erfließe, damit man endlich wisse, woran man sich zu halten hat. Ist Jedermann genöthigt einer Gemeinde anzugehören, oder nicht? - Haben die Gemeiden das Recht zu prozessiren oder nicht? Diese Ungewißheit ist schlimmer als Alles. Denn weiß man erst, daß wir nur erlaubte Privatgesellschaften sind, die weiter keinen Grund und Boden haben als den guten Willen jedes Einzelnen, so wird sich das Häuflein der Festgesinnten schon überall sammeln und wissen, wie es sich gegen Renitente zu verhalten hat. So aber hängt Alles in der Schwebe,