Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 7 (1851)
- Issue
- 3-4 (1851)
- Date
- 1851-01-01
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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wirken. Möchten sie sich nun auch in der Wahl desselben von dem Herrn Haben leiten lassen und Lets seiner Fürsorge .sich chingeben, daun würde er auch fernerhin mit ihnen sein und ihnen seine Gnade im reichen Maße zuströmen lassen, wie er es bisher gethan hat. Wie viel Gnade ihnen aber zu Theil geworden ist, das wird sich aus dem-Weuige» ergeben, was wir nun aus ihrem kurzen Leben mittheilen wollen. Karl Schultz, geboren in Posen, den 23. Juli 1837, hatte die ersten beiden Jahre seines Lebens ein höchst trauriges Loos. Seine Mutter lebte in der größten Armuth; sie wußte oft kaum, wie ste für sich und ihr Kind die allemöthigßen Lebensbedürfnisse beschaffen sollte. An das Heil seiner Seele scheint sie gar nicht gedacht zu haben, denn sie hatte den Knaben weder beschneiden noch taufen lassen, und er gehörte demnach gar keiner Religion an; er war ein Heide. Als sich nun aber im Mai 1839 der Verein zur christlichen Fürsorge für jüdische Proselyten in Fraustadt seiner annahm, wurde dieser Umstand bekannt, und da nach den damaligen Gesetzen jedes Kind einer Religion angehören mußte, so wurde er aus Verlangen der Mutter getauft, bevor er dem Vereine übergeben wurde. Nachdem sich dieser Verein im Jahre 1844 wegen Mangel an Theilnahme und besonders wegen Versetzung der beiden, bis dahin in Fr au stad t fiationirten Missionare aufgelöst hatte, wurde der Knabe nach Frankftirt an der Oder gebracht, wo sich inzwischen unser Verein gebildet hatte, der sich nun seiner annahm, und bis jetzt für seinen Lebensunterhalt und für seine sittliche und religiöse Erziehung und Ausbildung gesorgt hat. Einige Monate später — Ende August 1844 — wurde auf Veranlassung und Betrieb seines Bruders, unserm Vereine ein zweiter Knabe, Julius Hirsch, zur Fürsorge anvertraut. Dieser ist in Schwerfen; geboren, aber in welchem Jahre und an welchem Tage konnte bisher nicht ermittelt werden, da sich sein Name nicht in dem Geburtsregister vorfindet; auf jeden Fall aber muß er älter als 14 Jahr sein. Der arme Junge verlebte die ersten 7 bis 8 Jahre in einem höchst klägliche» Zustande. Seine Mutter hatte ihn zwar zu der von dem Gesetze Moses bestimmten Zeit beschneiden und so in das JÄrnthum aufnchme» lassen, aber weiter konnte und wollte ste