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Dibre Emeth · 1849-08-01 · 8 (8.1849) · page 4

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Journal
Dibre Emeth
Volume
5 (1849)
Issue
8 (8.1849)
Date
1849-08-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Beispiele aus der Allg. Zeit. d. Zudenth. davon geben; denn fast in jeder Nummer dieser Zeitschrift findet flch etwas Aehnliches. Wir sind auch zu jeder Zeit bereit, diese Behauptung als wohlbegründet darzuthun, sobald wir dazu aufgefordert werden sollten, sei es von Zuden oder von Christen. Da nun aber der Herr Di-. C. bei der Vorgesetzten Behörde des Herrn Sup. St. kein Gehör gefunden hat, worüber sich Herr Dr. Ph. nicht wundert, weil er voraussetzt, daß ein „christliches Consistorium" einen „christlichen Prediger" nicht verurtheilen wird, wenn dieser auch noch so unrecht gehandelt hätte — denn dies liegt doch klar in seiner Anmerkung ausgesprochen — so macht er den Vorschlag, daß man sich künftighin an das Gericht wenden möge. Merkt Euch das, meine verehrten Herrn Amtsbrüder, und nehmt Euch ja in Acht, Eure Religion nicht über die jüdische zu erheben, denn sonst kommt Zhr in Gefahr, von den Herrn Rabbinern vor Gericht gestellt zu werden. Doch dann werden sie nicht bloß die Prediger, sondem auch die Consistorien, welche die Prediger in Schutz nehmen und es sogar für ihre Pflicht erklären, die Vorzüge ih^er Religion vor den andern Religionen in ihren Amtsvorttägen zur Sprache zu bringen, vor Gericht stellen müssen. Wir gestehen es, daß wir es keinem Zuden verargen, wenn er seine Religion höher achtet als die christliche, wir verlangen das sogar von ihm, und verlangen es besonders von einem Rabbiner, und von diesem auch, daß er dies vor seiner Gemeinde ausspricht und bekennt. Denn wer seine Religion nicht für die vorzüglichste hält, der kann sie auch nicht für wahr halten, und wenn er sie doch noch bekennt, dann ist er entweder ein Heuchler, oder er ist wenigstens ganz gleichgültig in religiösen Dingen; und ist ein solcher Mensch überdies noch Lehrer der Religion, dann ist er weiter nichts als ein Bauchdiener, oder der Bauch ist sein Gott. Das aber verlangen auch wir, daß man die Religion des Andern nicht lästert, das aber wird auch Herr Sup. St. nicht gethan haben, dafür bürgt uns dessen ganze Gesinnungsweise, und Herr Dr. C. hat in der That nicht zu viel gesagt, wenn er meint, daß Lästerung oder Spott mit dem ehrenhaften und versöhuüchm Charakter des Herrn

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