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Dibre Emeth · 1849-03-01 · 3 (3.1849) · page 9

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Journal
Dibre Emeth
Volume
5 (1849)
Issue
3 (3.1849)
Date
1849-03-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Leichteste« die Verblendung und Knechtung des Belkes zu bewert» stclligcn vermag, und durch die eigene große Civilliste, den nöthigen Staatsschatz nicht zu beeinttächtigett". Also auch die Civilliste fehlt nicht! Diese Civilliste aber bestand nicht in „Abgaben von Zehnt, Steuer und Tribute", sondern nur in einem „seinem Range entsprechenden Besitz einer Domäne". Ferner mußten die Könige auf die „Verminderung der stehenden Heere" bedacht sein, „damit sie nicht eroberungssüchtig" würden, und „sich in unnöthige Kriege verwickelten". Dann durste kein Ausländer zum Könige gewählt werden, und ein luxuriöser und üppiger Hofstaat ist verboten' Endlich aber ist auch die Person des Königs unverletzlich, auch die des tyrannischen und ungerechten; wer sich an ihm vergreift muß getödtet werden. Und wie der König des Volkes Israel ein konstitutioneller König war, ganz nach dem allerneuesten Zuschnitte, so war es auch die Volksvertretung. Diese kannte „keinen Rang oder Ständeunterschied", sondern sie wurde aus der Volksmasse von der ganzen Volksmaffe gewählt. Ob nun aber die Deputirten sich nach der jedesmaligen und augenblicklichen Bolksmeinung richten mußten, oder nach einer allgemeinen Vollmacht und eigener Meinung handeln durften, kann nicht mit Gewißheit ermittelt werden, wahrscheinlich aher war Letzteres der Fall. Die Landtage standen also zyr Zeit der jüdischen Könige, ja selbst zur Zeit Zosna's „ schon auf jener Stufe, wohin sie in mancher Beziehung der heutige Liberalismus zu bringen wünscht", aber noch nicht gebracht hat. Auch im Gerichtsverfahren steht der jüdische Staat den neuern Staaten nicht nach, dient diesen vielmehr noch zum Muster. Die Juden hatten „offene Gerichte, bei welchen Jeder Anwalt des Gerechten und Guten sein konnte; die Tortur war der mosaischen Gerechtigkeitspflege unbekannt; und die Gefängnißstrafe wurde von Moses nicht eingeführt^. „Alles dieses", heißt es dann in diesen» Aufsatze, „beweist es zur Genüge, wie unsere heilige« mosaischen Urkunden eine Verfassung lehren, welche die heutigen, sjpWrtey- Nationen erst mit Blut erbaufm müssen, und nur

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