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Dibre Emeth · 1848-04-01 · 4 (4.1848) · page 13

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Journal
Dibre Emeth
Volume
4 (1848)
Issue
4 (4.1848)
Date
1848-04-01
Page
– (sequence 13)
Language
German
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69 AerHerimgen -es Rabbiners DreLfüH ans MAHlhansen über die Reform. Wir lesen im Zanuarheft des -Vmi <les Israelin« unter Anderem Folgendes: „Das religiöse Gewissen unserer Ahnen wurde allezeit durch eine erhabene Körperschaft geleitet, welche als unfehlbar anerkannt war. Dieselbe bestand ursprünglich unter der Form des Prophetismus und des Priesterthums; später war sie die große Synagoge und Sanhedrin; noch später die Nasiim und Rabbiner? aller Israeliten der Gefangenschaft (vyi ,^^3 nhun “03 hiy) und endlich die synodale Versammlung, welche den Talmud abgeschlossen hat. Die Entscheidungen dieser verschiedenen Körperschaften stellten die Tradition fest, das mündliche Gesetz, das, wie Zeder weiß, für den Zsraeliten eben so bindend ist wie das geschriebene Gesetz." Der Herr Rabbiner ist in einer Täuschung befangen. Allerdings waren die Propheten Gottes die wahren Erklärer des Gesetzes, und in ihren Schriften haben wir die Entwicklung seines Gesetzes und die allmählige Entfaltung seiner Heilsgedanken; allein nur ein Blick in den Talmud ist nöthig, um uns den himmelweiten Unterschied zwischen ihnen und dem sogenannten „mündlichen" Gesetz zu zeigen. Hier Disputirm, Raisonnement, untermischt mit allerlei Sagen, zuweilen Behauptungen, die geradezu der göttlichen Offenbarung entgegen sind; mit einem Wort: bei den Rabbinern Menschensatzungen, bei den Propheten Gottes Wort. Aber Herr Dreifuß schließt von seiner Meinung aus also und kann allerdings nicht anders: „Es ist keinem Rabbiner noch einer Rabbiner-Versammlung erlaubt, in eigener Vollmacht ein religiöses Gesetz oder eine rabbinische Vorschrift, durch den Talmud geheiligtaufzuhrben. Dieser, von der Gesammtheit der Juden in den ersten Jahrhunderten der christlichen Zeitrechnung angenommen, ist die Grundlage unserer wirklichen Theologie." — „Nur eine Synode mit einem allgemein anerkannten Oberhaupte könnte dm Talmud reformiren." Somit müßte wohl jede Reform unterbleiben. — _ Zn demselben Hefte lesen wir einen Brief eines Zsraeliten aus Rom, den 27. November 1847 geschrieben: „Zn Feraro hatten die Zuden die Erlaubnis erhalten, aus dem Ghetto zu gehen und in die Nationalgarde etnzutreten; aber die Geistlichkeit widersetzte sich und die Uniformen wurden wieder verkauft. Zn Boulogne ist es ihnen aber gestattet worden. Zn Rom hingegen find sie noch tm Ghetto eingesperrt." Das ist in der That bedauerlich; denn welcher Mensch hat das Recht, seinen Mitmmschm in elende Straßen, wie die Ghettos, die Zudenquartiere sind, abzy-

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