Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 4 (4.1848)
- Date
- 1848-04-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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64 stammung streng abgeschlossene Priesterschaft, — auf die Zeit der Mündigkeit hin, wo es menschlicher Mittelspersonen nicht mehr bedarf und sie alle von Gott gelehrt sein werden; dennoch, und zwar ohne Zweifel „um der Herzenshärtigkeit willen," dauerte die Sklaverei fort, selbst ein Zsraelit durfte sich dem andern verkaufe», nur daß das Gesetz die Möglichkeit des Freiwerdens im Sabbathsjahre anordnete. Daraus ergicbt sich die Gestaltung der einzig wahren Anschauung vom Eigenchume im Gesetze, jener Anschauung, daß der Mensch nur Haushalter der ihm verliehenen Güter ist. Der Herr ist der Obereigenthümer des Landes, „vor ihm sind die Israeliten nur Fremdlinge und Gäste" (3. Mos 25, 23,); von ihm ist es dem Volke zum Lehen und danach den einzelnen Stämmen und Geschlechtern angewiesen; das Eigenthumsrecht über dem Besitz der Familien, der Stämme und des Volkes hat Gott. -Als LehnszinS fordert er den Zehnten für seine Diener, die Priester. Deshalb durfte der Grundbesitz nie veräußert, nur der Ertrag der Erndteu konnte auf gewisse Zeit verkauft werden. Im 50sten Jahre sollte alles an seinen ersten Besitzer zurückfallen. Da sollte „hinweggefegt werden aller Schutt und alle Unebenheit, welche ein ,leunuudvierzig jähriges Treiben aus sich herausgeboren, am großen Versöhnungstage, wo auch alle Schulde» gegen Gott getilgt wurden, auf daß an diesem Tage, wie der Phönix aus seiner Asche wiederersteht, das ganze Volk in allen seinen Gliedern schuldlos und wiedergeboren ein neues Leben beginnen möge." So sehr es sich der Mühe lohnte, diese Grundsätze weiter zu verfolgen, die durch die Absonderung Israels nöthig gemachten, volksthümlichen Schranken aufzuweisen und zu erhärten, wie sie derselben entkleidet durch das Christenthum auf alle christlichen Staaten gestaltend gewirkt haben, so fehlt doch hier der Raum dazu. Zudesscu reicht das Gesagte zur Würdigung dessen hin, was PH darüber vorbringt. Die communistischen Grundsätze von „allgemeiner Rechtsgleichheit und Freiheit und möglicher Gleichheit des Besitzes" sind es, zu denen er jene erhabenen Ideen entstellt; das Gesetz Mosis möchte er gern zu einem Gesetzbuch des Communismus, den in ihm