Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 3 (3.1848)
- Date
- 1848-03-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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u Bund an eurem Fleische sein zum ewigen Bunde. Und wo ein Männlein nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines Fleisches, des Seele soll ausgerottet werden aus meinem Volke, darum, daß es meinen Bund unterlassen hat". Die Ausschließung von den Rechten und Gätern des Bundes und somit auch von der Bundesgemeinschaft liegt auch ebenso klar in den Worten 2. B. Mos. 12, 48. 49. „So aber ein Fremdling bei dir wohnt, und dem Herrn das Passah halten will, der beschneide Alles, was männlich ist; alsdann nahe er sich herzu, daß er solches thue, und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen. Einerlei Gesetz sei dem Einheimischen und dem Fremdling, der unter euch wohnt". Wenn hier für den Fremdling die Beschneidung zur Bedingung gemacht wird, an dem Passah Theil zu nehmen, und hinzugefügt wird, daß Ein Gesetz für den Einheimischen und Fremdling hierin sein soll, ja wenn der Herr ausdrücklich spricht, daß kein Unbeschnittener das Passah essen soll, so werden wir zugestehen müssen, daß bei den von jüdischen Eltern Gebornen die Beschneidung ebenso nöthig war, wie bei den Fremdlingen, wenn sie an den Rechten und Gütern der Gemeine Israels, als der Bundesgemeine Gottes. Theil nehmen wollten, oder was dasselbe ist, wenn sie dieser Gemeine angehören wollten. Dies liegt auch schon in dem Begriffe einer Religions- oder Glaubensgemeinschaft. Denn es läßt sich ja keine Religionsgemeinschaft denken ohne gewisse Gesetze, Zeremonien oder Symbole, wenigstens nicht ohne ein bestimmtes Kennzeichen, wodurch sie sich von allen anderen unterscheidet, und wodurch sie alle diejenigen, die sich ihren Gesetzen nicht-unterwerfen, ausschließt und nothwendigerweise ausfchließen muß, wenn sie sich nicht selbst aufgeben, nicht selbst vernichten mid zerstören will. Denn was nicht ausschließt, schließt auch nicht ein. Wer nun gerade das Unterscheidende einer Religion oder Eonfession aufhebt, der hebt die Religion oder Confession selbst auf und macht sich zum Stifter einer neuen Religionsgenoffenschaft, die aber ebensowenig, wie jeder andere Religionsverband, ohne gewisse Schranken und Gesetze sein kann und daher auch wiederum ausschließen muß. Denn indem er die bisher