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Dibre Emeth · 1847-09-01 · Heft 9 (September 1847) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
3 (1847)
Issue
Heft 9 (September 1847)
Date
1847-09-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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147 meinsame Glaube erfordert nothwendig einen Ausdruck in gemeinsamer Anbetung, in gemeinschaftlichem Gottesdienste. Für diesen aber waren ihnen die Formen schon in der jüdischen Synagoge gegeben. Was waren denn auch die ersten Christengemeinden anders als „Synagogen im Ramm Zesu Christi?" Damm blieb der grundlegende Theil des christlichen Gottesdienstes von Anfang an die Schriftvorlesung und zwar natürlich zuerst des A. T. und später auch der neutestamentlichen apostolischen Schriften, der Evangelien und der Briefe. Daran schloffen sich belehrende und erbauende Borttäge über die Heilslehre und gemeinsames Gebet. Die Feier des heiligen Abendmahls in Verbindung mit den Lirbesmahlen war freilich etwas Neues, wofür die Synagoge nichts Aehnkiches bieten konnte, aber etwas Nothwendiges, weil es auf der Einsetzung des Herrn beruhte. Diese einfache Gestalt hatte der christliche Gottesdienst lange Zeit. Hören wir, wie ihn in der Mitte des zweiten ZahrhundertS Justin der Märtyrer (Apolog. II. c. 25.) schildert: „Am Sonntag wird eine Versammlung aller Christen von der Stadt und vom Lande veranstaltet, und es werden die Denkwürdigkeiten der Apostel (das N. T.) oder die Schriften der Propheten vorgelesen, so lange die Zeit es gestattet. Hat darin der Vorleser gemdet, so hält der Vorsteher eine mündliche Vermahnung und fordert zur Nachahmung so herrlicher Muster auf. Dann stehen wir allesammt auf und beten. Darauf nach dem Gebete wird Brot, Wein und Waffer gebracht. Der Vorsteher spricht nach der ihm verliehenen Gabe Gebet und Danksagung, und die Gemeinde sagt einstimmig Amen. Und nun folgt die Austheilung und der gemeinschaftliche Genuß der geweihten Speisen." Wer erkennt darin nicht die Grundzüge des Synagogevkultus? — Schristvortesung, Erklärung und Gebet, wozu auch Heiden und Zuden der Zutritt offen stand, während man sie aus leicht begreiflichm Gründen vom sakramentkichen Theil des Gottesdienstes fern Hielt. Za noch mehr. Auch die Gemeindeverfassung bildete sich nach dem Vorbilde der Synagoge. Denn an der Apostel Stelle und M gewissem beschränkten Sinne als ihre Nachfolger standen att 12»

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