Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 3 (1847)
- Issue
- Heft 8 (August 1847)
- Date
- 1847-08-01
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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138 Dagegen lesen wir int „ Treuen Zions-Wächter" No. 24. S. 198. Folgendes: „Die Entscheidungsstunde des weitbesprochenen Gesetzentwurfes nahet heran, wenige Tage noch, und das preußische Volk, vertreten durch seine gesinnungstüchtigen, intelligenten Organe, wird ausgesprochen haben, wie von seiner Seite das jüdische Emalizipations-Verhältniß aufgefaßt worden./ Angenommen oder abgelehnt, so viel steht entschieden fest, von einer vollkommnen Gleichstellung kann nicht die Rede sein, fast Stimmeneinheit herrscht in dieser Beziehung unter den Deputieren. Und der Grund? Wenn von Seiten der Ministerien bei Vorlage des Gesetzentwurfes gesagt worden ist: „„Allein dennoch bleibe den Juden eine in gewissem Maaße bewahrte Nationalität eigenthümlich, welche auf ihre Stellung im Staate von Bedeutung sei. Zuvörderst bestehe eine Religionsverschiedenheit, welche nicht blos auf besondere Glaubensnormen gegründet, sondern auch in mannigfachen äußern, in die bürgerliche Gemeinschaft eingreifenden Geboten ausgeprägt sei, außerdem aber eine Stammesverschiedenheit, welche in Verbindung mit ihrer Religion, den Juden unter den mannigfachen Schicksalen die Eigenthümlichkeit erhallen habe, wodurch sie inmitten der verschiedenen Völker, unter denen sie sich niedergelassen haben, erkennbar feien. Diese Stammgenossenschaft solle nun wesentlich aus der religiösen Grundlage des Zudenthums folgen,"" so ist zwar.von neologer Seite gegen diese Auffassung mannigfach remonstrirt worden, was freilich weder anders zu erwarten, noch überhaupt nach den religiösen Begriffen jener je anderweitig denkbar wäre. Allein jene «eologen Vertreter werden es sich nicht einfallen lassen können, ihre Stimme für die Gesammtjudenschaft auszugeben *), wenigstens waren die Staatsbchörden vorsichtig und gerecht genug, auch das Gutachten der streng religiösen Zudenheit zu hören, die sich zumal faktisch als über große Majorität ausweisen konnte. And da fand es sich mm bald, daß jene Regierungsansichi aller- °) Aber doch als die Stimme des achten und wahren Zudenthums, wie dies ans den Anführungen in der Z. d. I. und dem £>, genügsam hervorgehl. A. d. R.