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Dibre Emeth · 1847-08-01 · Heft 8 (August 1847) · page 10

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
3 (1847)
Issue
Heft 8 (August 1847)
Date
1847-08-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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134 und Christen in hohem Grade auf sich gezogen und zur Besprechung der Emanzipation der Zuden in unser«. Preußischen Vaterlande Veranlassung gegeben. Biel Ist bereits dafür und dagegen geschrieben und gesprochen worden, und da über das Berhälmiß des Christen - und Zudenthums zu einander fast von allen Seiten die grenzenloseste Begriffsverwirrung herrscht, so läßt sich's noch gar nicht absehen, wenn des Schreibens und Redens ein Ende sein wird. Besonders aber ist dies ein Feld, auf dem sich die jüdischen Zeitschriften herum tummeln. Alle sind voll davon, und die meistert sprechen, wie zu erwarten stand, ihre Entrüstung darüber aus, daß die Juden auch fernerhin, im neunzehnten Jahrhundert, von den Rechten der Menschheit ausgeschlossen und nicht gleich ihren christlichen Mitbürgern zu allen Staatsämtern zugelaffen werden sollen. Es ist nicht unsere Absicht jetzt näher auf diesen Gegenstand einzugehen, wir wollen unfern Lesern nur eine Probe davon geben, wie verschieden die Juden selbst über ihre Emanzipation denken, woraus man zugleich sehen wird, welch' verworrene Begriffe über Religion die neuern Juden haben. , Herr vr. Philippsohn spricht sich in seiner Zeit d. Zudenth. No. 28. über die Verhandlungen des vereinigten Landtages also aus: „Wie die Verhandlungen des vereinigten Landtages vor uns liegen, sind sie im Ganzen nur — christlich-theologische Diskussionen. Vom theologischen Standpunkt wurde der Staat begriffen, wurde das Bürgerthum abgegrenzt, wurden die Bestimmungen getroffen. Wie hierbei in den Einzelnheiten verfahren wurde, hat v. Vincke in Betreff der Professuren treffend bezeichnet. Niemand trat auf, und sagte: Neben dem Christenthume liegt noch ein anderes, das niemals übersehen werden darf — das Menschenthum; das Menschenthum mit seinen unveränderlichen Rechten, die keine Religion, kein Glaubensbekenntniß aufheben kann. Welche Religion es sei, sei es Christenthum, sei es Zudenthum, sofern sie diese Rechte des Menschenchums vernichten will, darin ist sie im Argen und dahin wäre sie zu rektifiziren. Za, Niemand war es, der im vollen Sinne

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