Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 3 (1847)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1847)
- Date
- 1847-07-01
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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116 das EvangAium zu predigen, und dann über den Segen, der nach den Bücheißungen Gottes mit der Erfüllung dieser Pflicht ünzertrennüch verbunden sei. Diese Pflicht leitet er ab aus der Genieinschaft, die Juden und Christen mit einander haben. Denn Lin Volk stehe den Christen so nahe als das Volk Israel/ mit chm seien wir aufs engste verbunden durch das Wort Gottes, dessen Träger eS gewesen sei bis auf Christum/ mit ihnen seien wir verbunden durch die Apostel, mit ihm vor allem verbunden durch den Hern» Zesum, den Sohn Gottes, der nach dem Fleische von diesem Volke stamme und Gott sei über Alles hochgelobet in Ewigkeit. Dann sei es unsere Pflicht, diesem Volke das höchste Gut anzupreisen, weil es unter uns wohne und so vieles mit uns gemein habe; ferner verpflichte uns auch die Schuld dazu, die unsere Väter durch die grausamen Verfolgungen dieses Volkes gemacht, und die wir nun abzutragen hätten, und endlich auch das geistliche und leibliche Elend dieses Volkes, das er, die Geschichte desselben durchgehend, auf eine höchst ergreifende Weise schildert. Daß der Erfüllung dieser Pflicht der Segen nicht fehlen kann, weißt er nach aus den Verheißungen des Wortes Gottes, wobei er besonders die Verheißung hervorhebt, daß Israel noch einmal bei seiner Wiederannahme, ein Segen für die Welt werden soll. Wir heben aus dieser herrlichen Rede nur eine einzige StÄe hervor. „Wenn" spricht der Bischof, „wenn die Propheten uns cheuer sind, wenn die Psalmen unser Abendlied sind und der Gegenstand unsrrs Nachdenkens des Nachts, wenn die Apostel in brr That eine herrliche Schaar von Heiligen für uns sind, und wir mit Freuden beim Nachdenken über die Menschwerdung des ewigen Sohnes Gottes verweilen — o dann hat gewiß das Volk, von welchem Er kam; und der besondere Stamm auf Erden, zu welchem Er gezählt wird, einen Anspruch auf die Wünsche unsers Herzens und auf das Interesse eines Jeden von uns. " Der Antrag wurde von Lord Glenelg und Herrn Plumtre, Esq. unterstützt. Lord Glenelg, an die Rede seines Vorgängers sich anlehnend, verfolgt denselben Gang. Zunächst hebt er die (Hierzu eine Beilage.)