Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 3 (1847)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1847)
- Date
- 1847-07-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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setztzs zu thun- und ihre Kinder, welche es nicht wissen, es höre» und lernen/- Konnte das aber wohl ausreichen? Wenn nun die traditionelle Fortpflanzung von Vater auf Sohn den Trübungen verfiel, lag wohl in jener verordneten Borlesung des Gesetzes von der wir allen Grund haben anzunehmen, daß sie wohl oft unterlassen worden ist — ein dauerndes und nachhaltiges Eorrectiv gegen alle Fälschung? Wir glauben nicht. Die nothwendige Ergänzung, die wir suchen, finden wir in dem Berufe des Stammes Levi, der, um mit Bähr's Worten zu reden, (Symbolik des mosaische» Cllltus II. p. 4.) darin bestand, „das Gesetz Zehovahs, die Gesammtoffenbarung Gottes iw Worte an Israel, in seiner Integrität und Reinheit zu bewahren, selbst darin zu forschen, das Volk damit bekannt zu machen, über seine Autorität z» wachen, theoeraüschrichterlich danach zu entscheiden und es auf die Nachkommen zu bringen." Sehen wir jetzt ganz davon ab, was die Priester und Leviten an der Stelle des Volkes Gott gegenüber, und nur auf das, was sie für das Volk sein sollte», so stellt sich zweierlei heraus. Einmal sind sie die Richter, welche das Gesetz durch die That aufrecht erhalten; von ihnen als den Gesetzeskundigen kann man erfahren, was Rechtens ist vor dem Herrn. (5. Mos. 17, 8. ff. 21, 5. Ezech. 44, 24.) Dann sind sie die Lehrerwelche die Kinder Israel alle Rechte, die der Herr durch Mosen geredet hat, lehren, (3. Mos. 10, 11.) und sie in dem Unterschiede zwischen dem Heiligen und Unheiligen, dem Reines und Unreine» unterweisen sollten. (Ezech. 44, 23.) Zu dem Ende wohnten sie über das ganze Land zerstreut, womit, wie auch Win er im Realwörterbuch II. p. 27. anerkennt, ursprünglich eine größere Verbreitung religiöser Erkenntniß und Bildung bezweckt wurde. Hat nun der Stamm Levi diesem seinem Berufe genügt, so keuchtet es ein, wie alle Bedingungen vorhanden waren, auf denen eine gottesdienstliche Verfassung des ganze« Landes erwachsen konnte. Und daß er ihm zu Zeiten genügt hat, dafür bürgt schon der Umstand, haß es Zeiten gegeben hat, in denen das theoeratische Ber wußtsein im Volke lebendig war. Witz überall, so hat sich auch