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Dibre Emeth · 1847-07-01 · Heft 7 (Juli 1847) · page 5

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Journal
Dibre Emeth
Volume
3 (1847)
Issue
Heft 7 (Juli 1847)
Date
1847-07-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Durch das Gesetz war die Einheit des Heiligthums bestimmt. Die Stistshütte, an deren Stelle später der Tempel trat, „das Zelt der Zusammenkunft," „des Zeugnisses" „die Wohnung Gottes" — ist die einzige von Gott sanctionirte Opfer- und Cultusstätte, wo Gott mit Israel zusammen kommen, wo er unter Israel wohnen wollte, um ihm seine Heiligkeit und seine Gnade zu bezeugen. Als solche ist sie das Bild des Reiches Gottes: Tempel und Stiftshütte sind die Seele des Volkes, ohne welche es aufhört ein theocratisches Volk zu sein. Nur hier war es gestattet, Opfer darzubringen, denn nur hier konnte das Volk in seinen Stellvertretern, den Priestern, vor Gott erscheinen; hier mußten die großen Feste gefeiert werden, zu denen das ganze Volk sich hier versammeln sollte. (2. Mos. 23, 17. 34, 23. 5. Mos. 16, 16.) Wenn sich nun so der ganze Gottesdienst beim Heiligthum concenttirte, wie wurde denn für die religiösen Bedürfnisse der von diesenr Mittelpunkte entfernter Wohnenden, die doch nür selten „an den schönen Gottesdiensten^ Theil nehmen konnten, wie wurde namentlich für die religiöse Unterweisung gesorgt! Man lese nur die wiederholten, eindringlichen Ermahnungen besonders im 5ten Buch Mose, wie jeder einzelne aufgefordert wird, des Herm Gesetz, sein Recht, seine Weife und seine Gebote sein Lebelang zu halten, wie Moses gebietet die Worte des göttlichen Gesetzes zu Herzen zu fassen, sie zum Zeichen auf die Hand zu binden, daß sie ein Denkmal seien vor seinen Augen, und sie an die Pfosten und an die Thore zu schreiben,*) wie von der *) Daß die Juden auf Grund dieser Stellen s. g. Phylacterien, oder Denk- und Gebetsriemen machten, Pergamentstreifen mit gewissen Bibelsprüchen beschrieben, welche in einem Kästchen theils an der Stirn zwischen den Augenbraunen, theils am linken Arm, da, wo das Herz liegt, befestigt werden, um an die Pflicht zu erinnern, mit Kopf und Herz das Gesetz zu erfüllen, (Winer, R. W. D. p. 308.) kann uns nur als ein steischliches Mitzverständniß jener Worte erscheinen. Der nächste Zusammenhang in jenen Stellen führt durchaus nicht aus einen buchstäblichen Befehl. Man müßte erwarten, daß irgend wie mit Bestimmtheit angegeben wäre, „welche Worte denn, zum Zeichen auf die Hand zu binden und an die Thürpfosten zu schreiben seien." Es ist aber immer nur von dm G?böten Gottes im Allgemeinen die Rede, von seinen Worten, von deren treuer Erfüllung der äußerliche Segen abhängig gemacht wird. Die Ermahnung, fle vor Augen und im Herzen zu haben, muß nothwendig fick damit verbinden und nachdrücklich hervorgehoben werden. Dies geschieht zunächst, (c. 11, 18. So fasset nun diese Motte zu Herzen und in eure Seele und e. 6, 6. Und diese

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