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Dibre Emeth · 1847-01-01 · Heft 1 (Januar 1847) · page 11

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Journal
Dibre Emeth
Volume
3 (1847)
Issue
Heft 1 (Januar 1847)
Date
1847-01-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
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11 WO ErwartMgM sind ja nicht «*» bloß im Thakmud, oder ia andern spätem Schriften der Juden begründet, sondern auch in der heiligen Schrift, im Gesetz und in den Propheten. DieOpfer find von dem Herrn selbst geboten, daher sie auch nicht eine bloße Eeremonie sein können ohne wesentliche Bedeutung, und wmn sie ihren Zweck noch nicht erfüllt habm, wenn das Wefm derselben noch nicht erschienen ist, dann folgt nothwendi-, daß auch der Opfercultvs wieder hergestelkt werden muß. Daher es wohl die Wicht der Rabbiner-Versammlung gewesen wäre, zu untersuchen, was das Wesen der Opfer sei, und ob es bereits erschienen sei, aber nicht den Opfercultus für unwesentlich, oder gar für heidnische und im Iudenthume nur geduldete Sitte zu erklären. Ebenso lehrt auch das Alte Testament einen persönlichen Messias und verheißt die Rückkehr des Volkes Israel in das gelobte Land, was Jedermann wird zugestehen müssen, der die heilige Schrift nur einigermaßen ohne Vorurtheil gelesen hak. Siehe unter andern nur 1. B. Mos. 49, 10. Zes. 53. Dan. 9, 24 - 27. Sach. 9, 9. 5. B. Mos. 3», 3. Sach. 8, 7 ff. Bergt. 5. B. Mof. 4, 28—31. und 3. B. Mos. 26, 39—45. Es liegt daher auf der Hand, daß die Rabbiner-Versammlung die heilige Schrift nicht als göttliche Offenbarung, das ist, als ewige unveränderliche Wahrheit anerkennt, sondern nur für Menschenwort hält, das man nach Belieben annehwen oder verwerfen kann. Dies hat ste auch bei ihren Berathungen in Breslau im vorigen Zahre wieder hinlänglich bestätigt. Ihre Beschlüsse in Bezug auf die Sabbathfeier beweisen es klar, daß sie dies Gebot nicht für ein göttliches hält, denn sonst könnte sie demselben doch nicht das Geringste vergeben, sondern würde sich gedrungen fühlen, den Uebertrekern den Fluch des Gesetzes vorzuhalten und sie ernstlich zu ermahnen, von ihren gottlosen Wegen nmzükehren. Aber statt dessen rühmt sie die Uebertreter als fromme Juden und sancttvnirt ihre Ucbertretung damit, daß sie erklärt, dmr Staate am Sabbath zu dienen, auch wenn keine Gefahr vorhanden sei, ist erlaubt, oder wenn sie ihnen damit zuHilfe kommen will, daß sie ihnen einen Sonntagsgottesdienst empfiehlt, im Fall sie verhindert werden sollten, den Sabbath zu

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