Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 1 (1845)
- Issue
- Heft 9 (September 1845)
- Date
- 1845-09-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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meine«, das Volk noch nicht reif dazu ist^ Wer weg mit biefem> halbes und heuchlerischen Wesen! Wollen wir redliche Männer sein, und der Vernunft gleich Lei der ersten Entscheidung ihr-Recht geben, so bleibt für uns Juden nür folgendes: Entweder--— oder. Entweder wir erkennen die Schrift (Thenach) und das mündliche Gesetz, das im Zudenthume. von der Schrift nicht getrennt werdmkann> als eine göttliche Offenbarung, als untrügliche Glaubens- und Lebensnorm an, und ordnen ihr unsere Vernunft unter, glauben und thun, was geschrieben steht und unsere Väter überliefert haben, unsere Vernunft begreife es oder nicht; oder wir behaupten, daß die Vernunft, nachdem sie von der Schrift und Tradition Jahrhunderte lang erzogen und bevormundet, nun mündig und frei geworden sei und allein entscheiden müsse, wie der Schöpfer vernünftig verehrt werden müsse, machen uns los von allen Fessel» nicht allein der Ueberkieferung, sondern auch der Schrift; indem wir diese als die Lehrerin der Menschheit allerdings hochzuachten fortz fahren, aber uns nie auf sie als Richtschnur berufe». Du stehest nach Deinem Briefe, so viel ich sehe, noch auf dem ersten Standpunkte; und vielleicht ist unter dem Lesen meiner Rede gegen die, welche Du als Deine Gegner anflehst, wieder einige Hoffnung ins Herz gekommen, ich möge oben gescherzt haben und nun doch Dir beistimmen; aber ich muß Dir offen gestehen, daß ich mich nach langem Schwanken mit Entschiedenheit auf dem zweiten angegebenen Standpunkte befinde. Ich sage mit Entschiedenheit und gestehe es offen; und daher rührt auch mein Eifer gegen die, welche durch Halbheit ihre wahre Meinung zu verdecken und im Trüben zu fischen suchen. Die Herren Rabbiner wissen es nämlich, so gut wie ich: Wenn allgemein und entschieden das göttliche Ansehen nicht bloß des Thalmud, sondern auch der Schrift verloren geht, so werden folgerecht auch alle eigenthüwlichen jüdischen Satzungen, Gebräuche und Feste, welche sämmtlich keine» rein vernünftigen, sondern nur einen biblischen und thalmudischen Grund haben, allmälig aufgegrgeben werden; und dann ists nicht allein um das Judenthum überhaupt, sondern auch um ihre Rabbtnerwürde geschehen. . Darum ermahnen fle denn auch auf Grund göttlichen