Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 1 (1845)
- Issue
- Heft 8 (August 1845)
- Date
- 1845-08-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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129 ausging, eben nicht Zwang zu erleiden. Das Individuum ist also unfrei, und empfindet sich als solches, indem es den verunglückte» Versuch machte, sich als freies zu bestimmen. Und somit ist denn die theoretische Freiheit, bewährt durch Praxis, ihm zur thütsachlichen Knechtschaft geworden; wie es denn auch in unserer heiligen Schrift heißt, daß aller Sündendienst des Geistes Knechtschaft sei. So wird also, um nun auch mit einem Bilde eine Wahrheit, die nicht oft genug vorgetragen, und nicht vielseitig genug erörtert werden kann, zu erläutern, das Wasser nicht etwa dann frei genannt werden können, wenn es seine eigenthümliche kühlende Kraft Umschlägen ließe zu der brennenden und verzehrenden, und umgekehrt das Feuer in ähnlicher Weise; sondern nur für den Fall, wenn jedes, im Einzelnen, seine natürliche Grundwesrnheit störungslos bethätigen kann. Ganz dasselbe Berhältniß ist denn auch in Betreff unseres Freiheitsbegriffes vorhanden; denn sie findet nur da statt, wo, um uns zuerst auf den rein philosophischen Standpunkt zu stellen, die Vernunft sich rein aus sich selber, ohne Störungen entfaltet, und sodann, um nun den höheren, christlichen einzunehmen, wo der göttliche Geist zu dieser, an sich kranken, menschlichen Vernunft hinzutritt, sich in sie hineinsenkt, sie durchwärmt und verklärt und ihr stets als durchstrahlende Folie dient, um durch seinen Beistand sie zu dem zu erheben und hinauf zu ziehen, wohin sie ohne ihn, in ihrer Beschränktheit, sich nicht zu erheben vermag. Gegen diese, zum Verderben des Einzelnen ansschlagende Geltendmachung der Wahlsreiheit, wie sie durch die Sünde bedingt ist, und gegen sie als Entschuldigung dient, ist nun das Gesetz gegeben. Es soll ein äußerliches Hemmniß der sündigen Lust sein, und die persönliche Freiheit des Individuums beschränken. Diese letztere schließt nämlich alle die Befugnisse und Berechtigungen in sich, die es, als etwas an sich Unsträfliches, wenn es für sich allein in der Welt da stände, würde haben können. Da es jedoch nicht in dieser Weise isolirt bestehen kann, noch mag; sondern seine Existenz, von ihrem ersten Beginn an, immer nur durch die Gemeinschaft