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Dibre Emeth · 1845-07-01 · Heft 7 (Juli 1845) · page 7

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Journal
Dibre Emeth
Volume
1 (1845)
Issue
Heft 7 (Juli 1845)
Date
1845-07-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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gleichsam in das Atrium derselbe«, als in die, mit schwerer Anklage belasteten Momente der Gegenwart, herauf zu beschwör«? Und was ist es endlich, was auch der Beschneidung zum Grunde liegt; wmn nicht das gleichfalls positive Moment: das neu geborene männliche Kind, sei, in und bei diesem Akte und durch ihn dem Zehovah zum ausschließlichen Eigenthume gewidmet? Alle diese Cärimonien also, oder deren, von den Rabbinrn nach Zeit und Umständen zu supponirenden, freigegebenen Surrogate, sollen cassirt sein? Mit ihrer Aufhebung soll die Totalität des jüdischen Kultus zu Boden geschlagen sein? Dahin kann unmöglich die Meinung des Herrn Landes-Rabbiner hinzielen. Ist es doch zu einleuchtend, daß die innere, religiöse Gefühlsstimmung, wenn sie eine wahrhafte ist, in die Aeußerlichkeit hervorbrechen, und sich eine sichtbare Hülle schaffen müsse, um sich in ihr zu bewähren. Zst es doch zu wünschmswerth, daß, bei der Beschränktheit der menschlichen Natur und ihrer auf die Form angewiesenen Beschaffenheit, diese Aeußerlichkeiten geehrt und geachtet werden, als solche, welche auf die Oscillation der inneren religiösen Gefühlsstimmung, sowohl von dem Subjekte selbst, als auch von der Gesammtheit aus, wenn sie sie mit wahrhaft frommen Sinne an sich darstellten, wieder anregend, stärkend, neubelebend zurückwirken! Herr Holdheim wird also wohl mit sich handeln lassen müssen und wenigstens seine willkürliche Behauptung, daß das Cärimonialgesetz nur das, auf Absonderung von den Heiden abgesehene Ritual in sich enthalte, der Wahrheit gemäß, berichtigen. Sollten wir jedoch eben dadurch, daß wir eine positive und negative Seite an dem jüdischen Kultus unterscheiden, und dieselbe unserem Verfasser unter den Fuß geben, ihn veranlassen, seine Meinung dahin zu beschränken, daß er nun nicht mehr den jüdisch« Kultus, mit der Aufhebung des Cärimonialgeseßes, als Totalität, im Allgemeinen zu vemichten gesonnen wäre, sondern nur, im Interesse der Emancipation, den betreffenden Staatsbehörden gegmüber, um sie von der Lauterkeit und Acceptibilität dieses Gesuches zu überzeugen, jene negative, auf Abschließung des jüdischen Nationalcha-

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