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Dibre Emeth · 1845-07-01 · Heft 7 (Juli 1845) · page 5

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Journal
Dibre Emeth
Volume
1 (1845)
Issue
Heft 7 (Juli 1845)
Date
1845-07-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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109 und deshalb seine normale Entwickelung Hemmendes, in es hineintragen könnten; wie endlich kein Volk, wenn es durch besondere, geistige Revolutionen, in und neben ihm, zu dem Bewußtsein kommen sollte, daß seine Legislation an wesentlichm Mängeln leide, die immer nur durch eine bezugsweise verschuldete Trägheit des legislatorischen Geistes, in ihm selber, rückständig gelassen, und herbeigeführt sein können, nun doch auch nicht mit einem Male anfangen darf, mit dieser gewonnenen Erkenntniß, sogleich auch «X abrupto, abstrackte Grsetzesreformen eintteten zu kaffen; weil ja jedes vollkommnere Gesetz nur etwas, langsam, mit dem successiven Entwickelungsgange des Volkes selbst, sich allmählig Entwicklendes ist, und darum veraltete Hüllen und Formen ebenfalls nicht etwa stürmisch herab zu reißen, sondern mit schonendem Anstande und gerechter Berücksichtigung der etwa dadurch gefährdeten Zniereffen und Privilegien, nach allen Seiten hin, nieder zu legen sind: so auch dürfte das Gesetz der Juden, welches in so hohem Maaße dem Charakter dieses Volkes angepaßt, durch kein anderes verdrängt werden könnm, indem es ihm ja doch nur, entweder rein äußerlich, von irgmd einem anderen Volke, oder scheinbar innerlich, von einer fua* damcntloser Abstraktion des eigenen Volksgeistes, wie er sich über seine geschichtliche Vergangenheit zu erheben versucht, angeboten werden könnte. Oder würde sich etwa, trotz vielfacher Verwandtschaften, die sich in ihnen vorsiuden, die spartanische Legislation, auf das carthagische Bolk; dessen Gesetzgebung, auf das römische, rmd dieses wiederum, auf das spartanische, so ohne weiteres und ohne größere, für jedes einzelne daraus hcrvorgehende Mißverhältnisse, haben übertragen lassen? Ganz ebenso auch mit der jüdischen Legislation, wie uns Herr Holdheim ohne Zweifel zugestehen wird: so daß sich die jüdische Nation, weder von irgmd wem anders eine neue Constitution aufdrängen lassen, noch auch dieselbe willkürlich, aus sich selber «finden dürfte. Nun meint aber Herr Holdheim allerdings auch nicht, in seiner betreffenden Schrift, daß das ganze mosMsche Gesetz, noch seinen rein religiösen, sittlichen und rituellen Partitionen aufgehobm

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