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Dibre Emeth · 1845-07-01 · Heft 7 (Juli 1845) · page 3

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Journal
Dibre Emeth
Volume
1 (1845)
Issue
Heft 7 (Juli 1845)
Date
1845-07-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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107 rauchkörner streue, schildere fich von selber der Fortschritt, wie fie ihn verkündigten, und wahr machten. So oder ähnlich redet und denkt, wer sollte es weiter in Abrede stellen, eine nicht geringe Anzahl unter denen, die sich die Gebildeten nennen. Dm wahrhaftigen Fortschritt des Geistes aber, weil er heimlich und verborgen und nur ganz allmählig geschieht, bemerken sie nicht oder verkennen sie, weshalb fie, iheils mit Absicht, theils ohne sie, ihm störend in de» Weg treten, und nach Befinden zu unterdrücken versuchen. Auch der Verfasser des Werkes, in Beziehung auf welches diese Zeilen erschienen sind, predigt den Fortschritt. Zn wie weit er präponderirend zu der zuerst oder zu zweit erwähnten Klaffe der Fortschrittsverkündiger gehöre, wird die nachfolgende, kritische Untersuchung in ihr angemessenes Licht zu stellen versuchen. Herr Holdheim spricht wieder einmal im Allgcmeinm das aus, was von Talmud und Rabbinismus die Karaiten im besonderen behaupteten, ohne jedoch die verbindende Autorität des mosaischen Gesetzes, in irgend einer Art, oder nach irgend welchem seiner Theile, zu leugnen. Nach unseres Herrn Verfassers Urtheil fällt aber das Ansehen der ersteren absolut, und das Ansehen der anderen wird in so weit maaßlos untergraben, als ihm, wie wir sehen werdm, der Begriff des EärimomalgesetzeS ein ganz willkürlich gemachter ist, und das modernisirende Zudenthum sich gerade, durch die Zellbildung und die Atmosphäre des Chrjstenthums getragen, über den Glauben und die Sitten seiner Vorväter zu erheben vermag. Wir beginnen mit der näheren, positiv kritischen Untersuchung seiner Behauptung von dem Aufhören des Cärimonial-Gesetzes in dem messianische» Reiche, und bahnen uns den Weg zu ihr, durch einige einleitende Gedanken, über die Natur und das Wesen des Gesetzes im Allgemeinem So lange Raum und Zeit bestehen; so lange in ihnen der Entwickelung noch bedürftige, mtwickelungsfähige, sündigende; also in ihrem yttlichm Leben oscillirende Wesen sich befinden; so lange wahrhaft sociale Verhälwiffr zwischm diesm bestehen; — so lange , wie jrdrx bereitwillig zugeben wirb, auch ein irgend wie 6«s 8*

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