Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VIII (5698) 1937/38
- Issue
- Heft 4-6 (Januar 1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 156 (sequence 74)
- Belongs to
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156 eben nicht verschweigt, sondern auch die Verdienste weniger Würdiger getreu der Nachwelt überliefert, (vgl. hierzu I c. S. 465) Ueber die Akademie in Jabne bemerkt der Verfasser, daß das allzu starke Theoretisieren die Bildung von Gruppen und Schulen begünstigt habe. (S. 130) Die grundlegende Tatsache, daß gerade in Jabne der Streit zwischen den Schulen Schamai und Hillel endgültig beseitig und damit eine weit■׳ gehende Ausschaltung von Meinungsverschiedenheiten erreicht wurde, ist also dem Verfasser nicht bekannt. ״Studien“ hat der Verfasser sein Werk genannt. Es handelt sich also um Material zu einem größeren Werk. Demnach darf die Hoffnung ausgesprochen werden, daß der Verfasser seine unverkennbare wissenschaftliche Befähigung dazu benutzt, die jüdischen Quellen mehr aus sich heraus zu verstehen und zu würdigen. Nur dann kann das endgültige Werk ein treues Bild jüdischer Vergangenheit werden. Bi. Rabbiner Hirsch מיל zur Neuordnung des jüdischen Gemeindewesens in Deutschland. Die Reichsregierung hat am 28. März ein Gesetz über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultus Vereinigungen erlassen:, das die jüdischen Gemeinden aus Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Wirkung vom 1. April ds. Js. in rechtsfähige Vereine des bürgerlichen Rechts umwandelt. Die Reichsvertretung der Juden in Deutschland hat aus diesem Anlaß eine Proklamation erlassen, die mit Recht darauf hinweist, daß durch diese Maßnahmen die Stellung der Gemeindemitiglieder zu den Synagogengemeinden, denen sie angehören, nicht berührt wird, daß vielmehr die rechtliche imd sittli-che Pflicht eines jedien Gemeindemitgliedes weiter besteht durch finanzielle Leistung und durch Teilnahme am Gemeindeleben wirtschaftlich und moralisch der Gemeinde und ihren Einrichtungen zu dienen. Außerordentlich bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang die untenstehenden Ausführungen von Rabb. S. R. Hirsch, die er im ersten Band seines Jeschurun im Jahre 1855 veröffentlichte. (Vergl. Gesammelte Schriften, Jahrgang 5, Seite 260 ff.) Die Schriftleitung. ״Während jedoch in der Gegenwart noch die jüdisch-religiösen Gemeindeangelegenheiten von den staatsbehördlichen Einflüssen und Autoritäten direkt oder indirekt getragen und geleitet werden, deren natürlichster und einzig wirklich berechtigter und verpflichteter Träger — die Gemeinde — gebunden, gelähmt oder völlig erstorben erscheint, überall auf das staatliche Machtgehot, fast nirgends aber auf das Diktat des jüdischen, Pflichtbewußtseins zur Beteiligung des einzelnen an den jüdisch-religiösen Gemeindelasten und Obliegenheiten rekuriert ,wird — geht die Zeit mit Riesenschritten jener Wendung entgegen, wo das Prinzip der ״Trennung des Staates von der Kirche“״ zur allgemeinsten Geltung gelangt, der Staat nur die allgemeinen menschlichen, bürgerlichen, sozialen und politischen