Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- VIII (5698) 1937/38
- Issue
- Heft 4-6 (Januar 1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 155 (sequence 73)
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155 die Führung der Geschäfte übernommen haben. (I c. S. 53, 88). Von - Schimon, dem Sohn Hillels-, sind, keinerlei Aussprüche überliefert. Das genügt dem Verfasser, um ihn für irrtümlich untergeschoben zu erklänen. (S. 105) Da Gamliel II. einen Vater Schimon hat, habe auch Gamliel I. einen solchen erhalten. (!) Unfaßbar ist die darin zutage tretende Einschätzung des jüdischen Volkes und geradezu absurd die Begründung. Wem wäre es wohl eingefallen, dem Gamliel I. aus Gründen der Symmetrie einen obskuren Schimon als Vater aufzuoktroyieren, wenn er ein Sohn des in aller Welt bekannten Hillel gewesen wäre! Daß keine Aussprüche von ihm überliefert sind, erklärt sich einfach daraus, daß er nur kurze Zeit an der Spitze gestanden hat, da Hillel sehr alt geworden ist. (I c. S. 707). Der Prosbul wird, wie üblich, als Beispiel für die Aufhebung eines Thoragebots vermittels einer Tekana hingestellt. (S. 117) In Wirklichkeit war diese Einrichtung nur deshalb möglich, weil das Schmittagesetz damals nicht als Thoragebot galt. (I c. S. 704). Die Lisdhka, in welche nach einer anderen Verordnung Hillels das Geld des sein Haus einlösenden Verkäufers zu deponieren war, erklärt Verfasser mit Hilfe griechischer Analogieen als eine Stadthalle. (S. 112 Anm. 1.) Gemeint ist indessen die Schatzkammer des Tempels, in welcher auch sonstige Hinterlassenschaften sowie Witwen- und Waisengelder hinterlegt wurden. (I c. S. 60; Makkabäer II, 3). Ueber die Einrichtung der Volksschulen durch Josua ben Gamla bemerkt der Verfasser folgendes. (S. 117): ״Von Jehoschua ben Gamla, einem der Hohenpriester im letzten Jahrzehnt vor der Zerstörung des Tempels, sagt Raw, daß er folgende Takkanot erlassen hat: In jedem Bezirk (des heiligen Landes) sind Lehrer anzustellen. Die Kinder sind von 6—7 Jahren an schulpflichtig (B. B. 21 a). Nirgends werden sonst Takkanot von Hohenpriestern berichtet. Der Talmud verschweigt in seiner antipriesterlichen Gesinnung gern die Taten der Hohenpriester, an denen er nicht interessiert ist. Rechtlich und sozial wichtige Verordnungen, die das Leben der Gesamtheit so stark beeinflussen, wie die eben geschilderten Takkanot, würde er aber kaum mit Stillschweigen übergangen haben. Da alle namentlich überlieferten Takkanot nur vom Vorsitzenden des großen Gerichtshofes berichtet werden, (S. 114) hätte der Hohepriester Jehoschua ben Gamla Vorsitzender der Behörde in der Quaderkammer sein müssen. Davon ist nichts bekannt. Demnach ist die Verordnung des Hohenpriesters über den Schulunterricht, die nicht zu bezweifeln ist, nicht eine Takkana, sondern eine Gesera (s. ob. S. 46 Anm. 1), die Jehoschua als Oberhaupt der jüdischen Verwaltung erlassen hat.“ Trotz des ganz unmotivierten Ausfalls gegen den Talmud ist es dem Verfasser auch in diesem Punkte nicht geglückt, den Sachverhalt wirklich zu klären. Die Einrichtung des Volksschulunterrichts ist nämlich eine Takkana von Schimon b. Schetach. (Jeruschalmi Kethubot VIII Ende), welcher sich lediglich zu ihrer Durchführung des dem König Alexander Jannai nahestehenden Hohenpriesters Josua* ben Gamla bedienen mußte. Obwohl dieser seine Hohepriesterwürde durch Geldzahlungen erlangt hat (Jebanoth 61) mithin also keine sehr ehrenwerte Persönlichkeit war, wird das Verdienst an der ganzen Takkanat ihm zugeschrieben, woraus sich ergibt, daß der Talmud