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Nahalat tsevi · 1938-01-01 · Heft 4-6 (Januar 1938) · p. Seite 131

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Journal
Nahalat tsevi
Volume
VIII (5698) 1937/38
Issue
Heft 4-6 (Januar 1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 131 (sequence 49)
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131 sind, zu welchen das Gesetz nach verschiedenen Einschaltungen stets wieder zurückkehrt. Im Einzelnen wird über den Aufbau der Gruppen weiterhin (§ 6) das Erforderliche zu sagen sein. Diese drei Hauptgruppen entsprechen wiederum den Haupt־ gruppen des noachidischen Rechts: I. Mord, Totschlag, Körperverletzung der Gruppe שפיכת דמים II. Diebstahlsrecht der Gruppe גזל III. Sittlichkeitsdelikte der Gruppe ללוי עריות. Die Reihenfolge der Gruppen weicht von der traditionellen Reihenfolge ab. Die Sittlichkeitsdelikte sind an das Ende gerückt. Maßgeblich mag für diese Anordnung der Gedanke gewesen sein, die Tötungsdelikte als die schwersten voranzustel־ len. Da diese mit vermögensrechtlichen Bestimmungen (Talion, Geldbußen) enden, fügt sich das Diebstahlsrecht ohne weiteres an. Die Gruppe דינים ist offenbar ganz verschwunden. Möglicherweise ist in den §§ 57—58 (Tafel II) Gefangenenbefreiung und Gerichtsverspottung ein Ueb erbleib sei dieser Gruppe zu er־ blicken. § 5. Die Reihenfolge in der תורת. In der 2) תורה. B. M. Kap. 21—23) werden die Rechts־ Satzungen in folgender Reihenfolge gegeben: 1. Sklavenrecht. 1—21, 11 2. Tötungsrecht, Körperverletzung, Lebensgefährdung 21, 12—21, 36 3. Diebstahlsrecht 21, 37—22, 15 4. Sittlichkeitsdelikte 22, 15—22, 18 5. Götzendienst 22, 19 6. Gotteslästerung 22, 27 7. Verbrechen gegen die Rechtspflege a) Vergehen der Zeugen 21, 1 b) Vergehen der Richter 23, 2, 6, 8. Der Vergleich dieser Gesetzesreihe mit der traditionellen Anordnung der noachidischen Gesetze zeigt zunächst die er־ staunliche Tatsache, daß auch hier dieselbe Gruppeneinteilung vor־ liegt. Die Reihenfolge der תויה ist genau die umgekehrte mit der einen Abweichung, daß die Diebstahlsgruppe (גזל) nicht an erster Stelle, was bei der Umkehrung nötig wäre, sondern an zweiter geregelt wird. Als Grund für diese Umstellung mag vielleicht der systematische Gesichtspunkt in Betracht kommen,

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